Ein Tochterunternehmen des Stifterverbandes Alle Seiten

Ein Tochterunternehmen des Stifterverbandes

Header_Stiftungswissen

Zustiften und Spenden

Zustiften stockt das Vermögen einer Stiftung auf, um ihre Leistungsfähigkeit langfristig zu stärken. Eine Spende unterstützt die konkrete Stiftungsarbeit und ist zeitnah von der Stiftung für ihre satzungsmäßigen Zwecke zu verwenden.

Zustiftung

Beim Zustiften besteht die Möglichkeit, die eigene Stiftung weiter zu dotieren oder das Stiftungsvermögen einer schon existierenden Stiftung, die den gewünschten Förderschwerpunkt abdeckt, aufzustocken.

Steuerrechtlich gelten für Zustiftungen dieselben Regelungen wie für die Stiftungsgründung: Über einen Zeitraum von zehn Jahren kann ein Betrag von einer Million Euro geltend gemacht werden (bei Eheleuten unter bestimmten Voraussetzungen insgesamt zwei Millionen). Ansonsten besteht (wie auch bei Spenden für gemeinnützige Zwecke) die Möglichkeit des allgemeinen Sonderabzugs in Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte.

Interessante Möglichkeiten bieten hier die Stiftungsfonds des Stifterverbandes: Für Stifter, die ein kleineres Vermögen in den Dienst eines gemeinnützigen Zweckes stellen und dabei auf den administrativen Aufwand einer Stiftungserrichtung und -verwaltung verzichten möchten, bietet das Deutsche Stiftungszentrum mit dem Förderfonds und der Gemeinschaftsstiftung im Stifterverband zwei passende Lösungen:

  • Der Förderfonds (bestehend aus Förderfonds I, Förderfonds II und Förderfonds III), der in den Bereichen Wissenschaft, Bildung und Forschung unterstützt, vereint heute rund 40 Vermögen in Höhe von insgesamt rund zehn Millionen Euro.
     
  • Die Gemeinschaftsstiftung im Stifterverband wurde 2016 errichtet. Da sie als Dachstiftung für kleinere Stiftungsfonds fungiert, ist ihr Stiftungszweck breit gefasst und reicht von der Förderung von Wissenschaft und Forschung, Erziehung sowie der Jugend- und Altenhilfe über die Unterstützung  von Kunst und Kultur sowie des Umwelt- und Naturschutzes bis hin zu der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke. Im Wege einer Zustiftung können Stifterinnen und Stifter Vermögensbeträge auf den Förderfonds oder die Gemeinschaftsstiftung im Stifterverband übertragen und mit einem bestimmten Stiftungszweck verbinden. Die Zustiftung wird als Teilvermögen unter dem jeweils gewünschten Stiftungsnamen geführt.

 

Spende

Eine Spende unterstützt eine Stiftung ganz konkret in ihrer Tätigkeit. Auch hier gibt es die Möglichkeit, die Fördertätigkeit der eigenen Stiftung zu verstärken, regelmäßige Spenden oder einmalige Zuwendungen in Großprojekte zu initiieren oder Aktionen zu unterstützen. Aber auch andere bestehende Stiftungen können mit einer Spende ganz konkret unterstützt werden.

Trotz geringerer Vermögensbasis sind Stiftungen mit regelmäßig durchlaufenden Spenden denkbar. Allerdings sollte eine Stiftung – nicht zuletzt um ihre Ziele zu realisieren – aus eigener Kraft dauerhaft leistungsfähig sein.

In jedem Fall empfiehlt sich eine ausführliche Beratung durch einen Experten des Deutschen Stiftungszentrums, um den besten Weg zu finden, die Vermögensbeträge effektiv einzusetzen.

 

Kontakt

Sie haben Fragen zum Thema Stiften? Unsere Experten beraten Sie gerne.

Unsere zentrale Ansprechpartnerin steht Ihnen gerne für die Kontaktaufnahme zur Verfügung. Sie nimmt Ihre Anfrage auf – der für Ihr Anliegen richtige Ansprechpartner meldet sich dann in Kürze bei Ihnen!

Kristin Dörnemann (Foto: Sven Lorenz)

Kristin Dörnemann

ist Teamassistentin für die Bereiche "Recht und Steuern" sowie "Consulting".

T 0201 8401-308

E-Mail senden

Sie möchten ins Ausland spenden?

Die vom Stifterverband gegründete DSZ – International Giving Foundation unterstützt Privatpersonen, Stiftungen, Vereine und Unternehmen bei ihrem gemeinnützigen Engagement im Ausland – ohne großen Verwaltungsaufwand, rechtssicher und steuerlich abzugsfähig.

Website der DSZ – International Giving Foundation

 

Faktencheck

Wussten Sie schon?

  • Über 70 Prozent der rechtsfähigen Stiftungen in Deutschland haben ein Vermögen von einer Million oder darunter.
  • Über 60 Prozent der Stifterinnen und Stifter haben vor, das ursprüngliche Stiftungskapital um das Ein- bis Zehnfache aufzustocken.
  • Die privaten Haushalte in Deutschland haben im Jahr 2015 rund 6,73 Milliarden Euro an Geldspenden für gemeinnützige Zwecke geleistet.

Quelle: Bundesverband Deutscher Stiftungen (Stiftungen in Zahlen 2016 und Stifterstudie 2015), Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI)