Kristin Dörnemann
ist Teamassistentin im Bereich "Recht, Steuern & Consulting".
T 0201 8401-308
F 0201 8401-255
Zustiften stockt das Vermögen einer Stiftung auf, um ihre Leistungsfähigkeit langfristig zu stärken. Eine Spende unterstützt die konkrete Stiftungsarbeit und ist zeitnah von der Stiftung für ihre satzungsmäßigen Zwecke zu verwenden.
Beim Zustiften besteht die Möglichkeit, die eigene Stiftung weiter zu dotieren oder das Stiftungsvermögen einer schon existierenden Stiftung, die den gewünschten Förderschwerpunkt abdeckt, aufzustocken.
Steuerrechtlich gelten für Zustiftungen dieselben Regelungen wie für die Stiftungsgründung: Über einen Zeitraum von zehn Jahren kann ein Betrag von einer Million Euro geltend gemacht werden (bei Eheleuten unter bestimmten Voraussetzungen insgesamt zwei Millionen). Ansonsten besteht (wie auch bei Spenden für gemeinnützige Zwecke) die Möglichkeit des allgemeinen Sonderabzugs in Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte.
Wenn das Vermögen bei Errichtung einer eigenen Stiftung nur ein geringes Fördervolumen zuließe, kommt eine Zustiftung in Betracht. Der vom Stifterverband ins Leben gerufene Förderfonds eröffnet ebenso eine interessante Alternative. Dieser Gemeinschaftsfonds bietet die Chance, auch kleinere Vermögen in den Dienst von Wissenschaft, Bildung und Forschung zu stellen und eine dauerhafte Förderung etwa der laufenden Unterstützung zum Beispiel einer bestimmten Institution zu gewährleisten.
Eine Spende unterstützt eine Stiftung ganz konkret in ihrer Tätigkeit. Auch hier gibt es die Möglichkeit, die Fördertätigkeit der eigenen Stiftung zu verstärken, regelmäßige Spenden oder einmalige Zuwendungen in Großprojekte zu initiieren oder Aktionen zu unterstützen. Aber auch andere bestehende Stiftungen können mit einer Spende ganz konkret unterstützt werden.
Trotz geringerer Vermögensbasis sind Stiftungen mit regelmäßig durchlaufenden Spenden denkbar. Allerdings sollte eine Stiftung – nicht zuletzt um ihre Ziele zu realisieren – aus eigener Kraft dauerhaft leistungsfähig sein.
In jedem Fall empfiehlt sich eine ausführliche Beratung durch einen Experten des Deutschen Stiftungszentrums, um den besten Weg zu finden, die Vermögensbeträge effektiv einzusetzen.
Sie haben Fragen zum Thema Stiften? Unsere Experten beraten Sie gerne.
Unsere zentrale Ansprechpartnerin steht Ihnen gerne für die Kontaktaufnahme zur Verfügung. Sie nimmt Ihre Anfrage auf – der für Ihr Anliegen richtige Ansprechpartner meldet sich dann in Kürze bei Ihnen!
ist Teamassistentin im Bereich "Recht, Steuern & Consulting".
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Die vom Stifterverband gegründete DSZ – International Giving Foundation unterstützt Privatpersonen, Stiftungen, Vereine und Unternehmen bei ihrem gemeinnützigen Engagement im Ausland – ohne großen Verwaltungsaufwand, rechtssicher und steuerlich abzugsfähig.
Website der DSZ – International Giving Foundation
Wussten Sie schon?
Quelle: Bundesverband Deutscher Stiftungen (Stiftungen in Zahlen 2016 und Stifterstudie 2015), Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI)