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Ein Tochterunternehmen des Stifterverbandes

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Aktuelles zum Stiftungsrecht

Neue Rechtspflichten und Verwaltungsanweisungen sowie Gesetzesreformen – hier informieren wir Sie zu aktuellen Rechtsthemen.
 

Digitale-Dienste-Gesetz: Was jetzt zu tun ist

Stiftungen und Non-Profit-Organisationen mit eigenem Internetauftritt aufgepasst: Durch das Digitale Dienste Gesetz sind möglicherweise Anpassungen in Impressum und Datenschutzerklärung erforderlich. Verweise auf das bisher geltende Telemediengesetz (TMG) müssten ersetzt werden.
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Lobbyregister: Änderungen treten in Kraft

Zum 1. März 2024 treten die Änderungen des Lobbyregistergesetzes in Kraft. Bis zum 30. Juni 2024 haben Stiftungen und andere gemeinnützige Organisationen Zeit, um zu überprüfen, ob sie nach der Neufassung eintragungspflichtig sind und bisherige Einträge ergänzt werden müssen. Großspender sollten ab sofort darauf hingewiesen werden, dass eine gesetzliche Verpflichtung zur namentlichen Nennung nebst Spendenbetrag besteht.
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Das neue Zuwendungsempfängerregister

Zum 1. Januar 2024 wurde das Zuwendungsempfängerregister eingeführt. Es dient der Transparenz, denn es will Spenderinnen und Spender auf einen Blick darüber informieren, welche Organisationen als gemeinnützig anerkannt und zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen berechtigt sind. Was bedeutet das für Stiftungen und andere gemeinnützige Körperschaften? Was haben sie nun zu tun?
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Das EU-US Data Privacy Framework

Ob Sitzungen und Mitgliederversammlungen im digitalen und hybriden Format oder kollaborative Zusammenarbeit an Prozessen und Dokumenten – Angebote von Microsoft, Google und Co. erleichtern den Arbeitsalltag von gemeinnützigen Organisationen, sie bergen aber auch Fallstricke beim Datenschutz. Für Rechtssicherheit sorgt – zumindest vorerst – ein Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission zum EU-US-Datenschutzabkommen (Data Privacy Framework (DPF)).
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Digitale und hybride Beschlussfassung in Stiftung und Verein

Mit einer Anpassung im Bürgerlichen Gesetzbuch hat der Gesetzgeber die Handlungsfähigkeit von Vereinen und Stiftungen gestärkt. Auf (hybriden) Beschluss der Mitgliederversammlung oder des Stiftungsvorstands können Vereine und Stiftungen des Bürgerlichen Rechts – unabhängig von einer entsprechenden Satzungsregelung – zukünftig Sitzungen auch rein virtuell durchführen. Allerdings bleibt eine Beschlussfassung im Umlaufverfahren, so der Gesetzestext, weiterhin nur "schriftlich" möglich.
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Das Demokratiefördergesetz wird kommen

Übergeordnetes Ziel des Gesetzes ist die Stärkung von Demokratie und gesellschaftlicher Vielfalt sowie Extremismusprävention und der Ausbau von Angeboten für politische Bildung. Die Idee der Bundesregierung ist es, die Finanzierung derjenigen zu erleichtern bzw. planungssicherer zu gestalten, die sich in ihrer gesamten Geschäftstätigkeit institutionell für die genannten Ziele einsetzen, zum Beispiel Vereine oder Stiftungen. Das Demokratiefördergesetz könnte noch vor der Sommerpause 2023 beschlossen werden. Zur genauen Umsetzung wird es aber Förderrichtlinien bedürfen, deren Ausgestaltung abzuwarten bleibt.
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Achtung, Abmahnwelle!

Zurzeit rollen zwei Abmahnwellen gegen Webseitenbetreiber wegen Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und Verletzungen von Persönlichkeitsrechten durch die Einbindung von Google Fonts auf Webseiten durch das Land. Dabei machen zwei Rechtsanwälte Ansprüche für Mandanten geltend, die als Besucher von Webseiten in ihren Rechten verletzt seien, weil ihre dynamische IP-Adresse ohne ihre Einwilligung bei Einbindung von Google Fonts automatisch an Google in den USA weitergeleitet wurde.
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Die Stiftungsrechtsreform im Überblick

Im Oktober 2021 haben die DSZ Rechtsanwälte die Stiftungsrechtsreform für die Roten Seiten, eine Beilage des Fachmagazins Stiftung&Sponsoring, ausführlich besprochen und geben einen Überblick über alle Neuerungen: Welche Regelungen ändern sich durch die Reform und haben positive Auswirkungen? Welcher Handlungsbedarf ergibt sich für bestehende Stiftungen auch schon jetzt? Und wie bewerten die DSZ-Expertinnen und -Experten die Reform?
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Steuerliche Erleichterungen zur Unterstützung der Flutopfer

Im Juli 2021 haben starke Unwetter große Zerstörung hinterlassen. Insbesondere Menschen in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Bayern sind betroffen. Deshalb hat die Finanzverwaltung steuerliche Entlastungen zur Unterstützung der Opfer der Hochwasserkatastrophe erlassen. Sie sollen sowohl Leistungen aus dem unternehmerischen Bereich als auch Hilfeleistungen durch steuerbegünstigte Körperschaften erleichtern. Rechtsanwalt Benjamin Weber hat die Regelungen in einem Beitrag zusammengefasst.
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Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts

Bundestag und Bundesrat haben – nach über sieben Jahren – das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts beschlossen, das zum 1. Juli 2023 in Kraft treten soll. Auch der Stifterverband mit seinem Deutschen Stiftungszentrum hat sich in den Reformprozess meinungsstark eingebracht. Ein Artikel skizziert die wichtigsten Neuerungen. Im Video-Interview informiert Rechtsanwalt Dr. Markus Heuel, Mitglied der DSZ-Geschäftsleitung, zudem über das neue Gesetz und seine Auswirkungen auf Stiftungen.
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Neuregelung zur Vermögensbewirtschaftung und Einführung eines öffentlichen Stiftungsregisters

Im Fachmagazin "BB – Betriebs-Berater" (Ausgabe vom 3. Mai 2021) widmet sich Prof. Dr. Stefan Stolte, Mitglied der DSZ-Geschäftsleitung und Leiter des Bereichs "Stiftungsmanagement", zwei zentralen Inhalten der Reform: der Frage, unter welchen Voraussetzungen Stiftungen ihren Zweck auch weiterhin mittels aktiver Vermögensbewirtschaftung ("Umschichtungsgewinne") erfüllen dürfen, sowie dem seitens des Gesetzgebers augenscheinlich angestrebten Paradigmenwechsel in Bezug auf Fragen der Transparenz, d.h. einer Einführung eines öffentlichen Stiftungsregisters. Der Beitrag enthält zudem Hinweise für Stiftungen, wie sie sich bereits heute auf die Stiftungsrechtsreform vorbereiten können.
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Stellungnahme der DSZ-Rechtsexperten zum Regierungsentwurf zur Stiftungsrechtsreform

Die seit 2014 in Arbeit befindliche Stiftungsrechtsreform scheint mit dem am 3. Februar 2021 von der Bundesregierung verabschiedeten Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts auf der Zielgeraden zu sein. Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause beschlossen werden. Die neuen BGB-Regelungen sollen am 1. Juli 2022, die Regelungen zum Stiftungsregister am 1. Januar 2026 in Kraft treten.
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Die Reform des Gemeinnützigkeitsrechts: Das ändert sich für Non-Profit-Organisationen 2021

Auch wenn die Gemeinnützigkeitsreform nicht alle Erwartungen aus Wissenschaft und Praxis erfüllt, bringt diese durch Steuerentlastungen und Bürokratieabbau eine Reihe von Verbesserungen, die die tägliche Arbeit von Non-Profit-Organisationen erleichtern wird. Insbesondere die geänderten Regelungen zu Kooperationen zwischen steuerbegünstigten Körperschaften birgt ein großes Gestaltungs- und Verbesserungspotenzial. Die DSZ Rechtsanwälte haben in einem Fact Sheet die Änderungen ausführlich zusammengefasst.
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Kommentar zum Gesetzesentwurf für eine Modernisierung des Stiftungsrechts

Die Stiftungsrechtsreform wurde lange erseht und angekündigt. Mittlerweile ist sie in einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vom 16. September 2020 gemündet. In der Ausgabe 6/2020 der Roten Seiten, einer Beilage des Fachmagazins "Stiftung&Sponsoring", setzen sich die DSZ Rechtsanwälte ausführlich mit diesem Entwurf auseinander und geben Orientierung.
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Was die Europäische Datenschutz-Grundverordnung für Stiftungen bedeutet

Seit dem 25. Mai 2018 regelt die neue Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) die Verarbeitung personenbezogener Daten für die gesamte Europäische Union. Stiftungen verarbeiten in vielfältiger Weise personenbezogene Daten von Spendern, Fördermittelempfängern, Stipendiaten, Mitarbeitern, Lieferanten, Nutzern der Webseite, Newsletter-Abonnenten und anderen. Zwar ist die befürchtete große Abmahnungswelle bisher ausgeblieben, dennoch sollten Stiftungen jetzt das Notwendige tun, um den Anforderungen der DS-GVO auf Dauer zu entsprechen.

Beitrag von RA Constantin Meraneos

Legal Entity Identifier

Vom 3. Januar 2018 an müssen institutionelle Investoren (zum Beispiel auch gemeinnützige Stiftungen), wenn sie Wertpapiergeschäfte tätigen, über einen gültigen Legal Entity Identifier – kurz LEI – verfügen. Ohne diese Meldung wird ansonsten keine Order mehr ausgeführt werden. Zu den meldepflichtigen Vertragspartnern zählen rechtlich selbständige Institutionen, also auch rechtsfähige Stiftungen. Privatpersonen und rechtlich unselbstständige Einheiten (zum Beispiel nicht rechtsfähige Stiftungen) benötigen keinen LEI.

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Kontakt

Sie haben Fragen zum Thema Stiftungsrechtsreform oder wünschen eine Stiftungsrechtsberatung? Wir freuen uns auf den Dialog mit Ihnen:
 

Dr. Markus Heuel (Foto: Sven Lorenz)

RA Dr. Markus Heuel

ist Mitglied der Geschäftsleitung des Deutschen Stiftungszentrums. Er ist Stiftungsberater und leitet den Bereich "Consulting".

T 0201 8401-212

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Stefan Stolte (Foto: Sven Lorenz)

RA Prof. Dr. Stefan Stolte

ist Mitglied der Geschäftsleitung des Deutschen Stiftungszentrums und leitet dort den Bereich "Stiftungsmanagement".

T 0201 8401-116

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Dr. Jasmin Gharsi-Krag (Foto: Sven Lorenz)

RA'in Dr. Jasmin Gharsi-Krag

ist Rechtsanwältin in den Bereichen "Recht und Steuern" sowie "Consulting" im Deutschen Stiftungszentrum. Zugleich leitet sie das DSZ-Regionalbüro Hamburg.

T 040 806099-584

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Dr. Anna Kraftsoff (Foto: Sven Lorenz)

RA'in Dr. Anna Kraftsoff

ist Rechtsanwältin im Bereich "Recht und Steuern" im Deutschen Stiftungszentrum. Zudem leitet sie das DSZ-Regionalbüro Berlin.

T 030 322982-342

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