RA Dr. Markus Heuel
ist Mitglied der Geschäftsleitung des Deutschen Stiftungszentrums. Er ist Stiftungsberater und leitet den Bereich "Recht, Steuern & Consulting".
T 0201 8401-212
Neue Rechtspflichten und Verwaltungsanweisungen sowie Gesetzesreformen – hier informieren wir Sie zu aktuellen Rechtsthemen.
Auch wenn die Gemeinnützigkeitsreform nicht alle Erwartungen aus Wissenschaft und Praxis erfüllt, bringt diese durch Steuerentlastungen und Bürokratieabbau eine Reihe von Verbesserungen, die die tägliche Arbeit von Non-Profit-Organisationen erleichtern wird. Insbesondere die geänderten Regelungen zu Kooperationen zwischen steuerbegünstigten Körperschaften birgt ein großes Gestaltungs- und Verbesserungspotenzial. Die DSZ Rechtsanwälte haben in einem Fact Sheet die Änderungen ausführlich zusammengefasst.
Mehr Info & Download
Die Stiftungsrechtsreform wurde lange erseht und angekündigt. Mittlerweile ist sie in einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vom 16. September 2020 gemündet. In der Ausgabe 6/2020 der Roten Seiten, einer Beilage des Fachmagazins "Stiftung&Sponsoring", setzen sich die DSZ Rechtsanwälte ausführlich mit diesem Entwurf auseinander und geben Orientierung.
Mehr Info
Seit dem 25. Mai 2018 regelt die neue Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) die Verarbeitung personenbezogener Daten für die gesamte Europäische Union. Stiftungen verarbeiten in vielfältiger Weise personenbezogene Daten von Spendern, Fördermittelempfängern, Stipendiaten, Mitarbeitern, Lieferanten, Nutzern der Webseite, Newsletter-Abonnenten und anderen. Zwar ist die befürchtete große Abmahnungswelle bisher ausgeblieben, dennoch sollten Stiftungen jetzt das Notwendige tun, um den Anforderungen der DS-GVO auf Dauer zu entsprechen.
Vom 3. Januar 2018 an müssen institutionelle Investoren (zum Beispiel auch gemeinnützige Stiftungen), wenn sie Wertpapiergeschäfte tätigen, über einen gültigen Legal Entity Identifier – kurz LEI – verfügen. Ohne diese Meldung wird ansonsten keine Order mehr ausgeführt werden. Zu den meldepflichtigen Vertragspartnern zählen rechtlich selbständige Institutionen, also auch rechtsfähige Stiftungen. Privatpersonen und rechtlich unselbstständige Einheiten (zum Beispiel nicht rechtsfähige Stiftungen) benötigen keinen LEI.
Sie haben Fragen zum Thema Stiftungsrechtsreform oder wünschen eine Stiftungsrechtsberatung? Wir freuen uns auf den Dialog mit Ihnen:
ist Mitglied der Geschäftsleitung des Deutschen Stiftungszentrums. Er ist Stiftungsberater und leitet den Bereich "Recht, Steuern & Consulting".
T 0201 8401-212
ist Mitglied der Geschäftsleitung des Deutschen Stiftungszentrums und leitet dort den Bereich "Stiftungsmanagement".
T 0201 8401-116
ist Rechtsanwältin im Bereich "Recht, Steuern & Consulting" im Deutschen Stiftungszentrum und Leiterin des DSZ-Regionalbüros Hamburg.
T 040 806099-584
ist Rechtsanwältin im Bereich "Recht, Steuern & Consulting" im Deutschen Stiftungszentrum und Leiterin des DSZ-Regionalbüros Berlin.
T 0201 8401-283
T 030 322982-342