
Kristin Dörnemann
ist Teamassistentin für die Bereiche "Recht und Steuern" sowie "Consulting".
T 0201 8401-308
Die Satzung ist die Verfassung der Stiftung, egal ob sie rechtsfähig oder treuhänderisch geführt ist.
Die Formulierung der Satzung bedarf besonderer Sorgfalt, bildet sie doch die Grundlage der Stiftungsarbeit. Sie enthält unter anderem Regelungen für:
Satzungen sollten nicht von der Stange kommen, sondern nach den individuellen Erfordernissen und Wünschen maßgeschneidert sein. Schließlich muss die Satzung auf der einen Seite dem Stifterwillen klaren, unmissverständlichen Ausdruck verleihen, auf der anderen Seite soll sie insbesondere zu Lebzeiten der Stifterin/des Stifters ermöglichen, eventuell notwendige Anpassungen in der Ausrichtung der Stiftung vornehmen zu können.
In diesem Spannungsfeld den richtigen Weg zu wählen, ist eine Frage der Erfahrung – hier können sich angehende Stifterinnen und Stifter auf das Know-how verlassen, das das DSZ durch die Errichtung und Betreuung von rund 670 Stiftungen gewonnen hat. Einmal mehr ist unsere Maxime, den Wünschen und Zielen der Stifterin, des Stifters Gestalt zu geben.
Sie haben Fragen zum Thema Stiften? Unsere Experten beraten Sie gerne.
Unsere zentrale Ansprechpartnerin steht Ihnen gerne für die Kontaktaufnahme zur Verfügung. Sie nimmt Ihre Anfrage auf – der für Ihr Anliegen richtige Ansprechpartner meldet sich dann in Kürze bei Ihnen!
ist Teamassistentin für die Bereiche "Recht und Steuern" sowie "Consulting".
T 0201 8401-308
Die Publikation „Stiften – Ein Leitfaden“ beinhaltet Basiswissen und Hintergründe rund um das Errichten einer Stiftung. Aus der Inhaltsübersicht:
Sie können die Publikation hier kostenlos bestellen:
Deutsches Stiftungszentrum GmbH
z. Hd. Frau Anja Olschewski
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45128 Essen
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Wussten Sie schon?
Quelle: Bundesverband Deutscher Stiftungen (Stifterstudie 2015)