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Ein Tochterunternehmen des Stifterverbandes

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Testament & Nachlass

Mit einer Stiftung können Menschen etwas Bleibendes hinterlassen. Das Deutsche Stiftungszentrum berät Sie bei erbrechtlichen Fragen zuverlässig und vertrauensvoll.

Die meisten Stiftungen werden heutzutage nicht mehr von Todes wegen, sondern zu Lebzeiten der Stifterinnen und Stifter gegründet. Dabei können erbrechtliche Fragen durchaus eine Rolle spielen. Denn wer zu Lebzeiten schon gestiftet hat, möchte oft testamentarisch einen weiteren Teil des Vermögens diesem Zweck zuführen.

Die Absicherung der Familie sollte zunächst gewährleistet sein, bevor an die testamentarische Begünstigung der Stiftung gedacht wird. Zu beachten sind aber auch Pflichtteilansprüche, denen sich die Stiftung ausgesetzt sehen kann, wenn hierfür keine Lösung im Vorfeld gefunden wurde.

Die vorausschauende Beratung hilft dabei, den Willen des Stifters auch über den Tod hinaus zu sichern. Die Dienstleistung des Deutschen Stiftungszentrums reicht von der Formulierung der entsprechenden Passagen des Testaments bis hin zu dessen Abwicklung. In diesem Zuge kann eine neue Stiftung gegründet oder die bestehende Stiftung nachdotiert werden.

In diesen sensiblen Fragen ist es gut, sich auf das DSZ als vertrauenswürdigen Dienstleister verlassen zu können – damit Wunsch und Wille der Stifterin und des Stifters für die nachfolgenden Generationen weiter wirken.

Kontakt

Mattheo Dominik Ens (Foto: Sven Lorenz)

Mattheo Dominik Ens

ist Rechtsanwalt und Testamentsvollstrecker im Team "Recht und Steuern" im Deutschen Stiftungszentrum.

T 0201 8401-409

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Faktencheck

Wussten Sie schon?

  • 90 Prozent aller Stiftungen werden heute schon zu Lebzeiten des Stifters bzw. der Stifterin gegründet
  • Das Stiftungsvermögen bestehender Stiftungen wird künftig deutlich steigen: Rund 70 Prozent der Stifterinnen und Stifter wollen das Stiftungsvermögen später aus eigenen Mitteln erhöhen

Quelle: Stifterstudie 2015, Bundesverband Deutscher Stiftungen