Die Verbrauchsstiftung unterscheidet sich von traditionellen Stiftungen dadurch, dass sie für die Verwirklichung ihres Stiftungszweckes nicht nur die Erträge aus der Vermögensverwaltung sowie Spenden nutzt, sondern ihr Vermögen hierfür komplett verwendet. Dies geschieht in einem gewissen Zeitraum, den der Stifter oder die Stifterin in der Satzung festlegt – mindestens muss eine rechtsfähige Verbrauchsstiftung jedoch zehn Jahre bestehen und die Zweckverwirklichung über den gesamten Zeitraum gewährleisten. Wenn das Stiftungsvermögen aufgebraucht ist, endet die Stiftung. Den Prozess der Abwicklung kann der Stifter bzw. die Stifterin entscheidend mitgestalten.
Vorteil dieses Stiftungstyps ist, dass auch bei relativ kleinem Stiftungsvermögen effektiv und zeitnah Projekte gefördert werden können, da das Fördervolumen nicht, wie bei klassischen Stiftungen, von den Erträgen des angelegten Stiftungsvermögens abhängt. Daher ist es Verbrauchsstiftungen auch in Zeiten niedriger Zinsen möglich, ihren Stiftungszweck in vollem Umfang zu verfolgen.
Das Modell der Verbrauchsstiftung eignet sich besonders für Stiftungen, die die Verwirklichung von zeitlich begrenzten Vorhaben fördern, etwa wenn eine Stiftung zur Bekämpfung einer Krankheit gezielt die Forschung und Entwicklung eines Medikamentes unterstützt. Ist das Medikament entwickelt, ist der Stiftungszweck erfüllt.
Sowohl rechtsfähige als auch nichtrechtsfähige Stiftungen können als Verbrauchsstiftungen ausgestaltet werden, wobei die nichtrechtsfähige Stiftung deutlich flexibler ist. Für die Anerkennung als steuerbegünstigte Körperschaft gelten für Verbrauchsstiftungen die gleichen Anforderungen wie für traditionelle Stiftungen. Unter gewissen Voraussetzungen ist auch die Umwandlung einer bereits bestehenden Stiftung in eine Verbrauchsstiftung möglich.