Grundsätzlich kann jeder, der die finanziellen Mittel und die Motivation hat, gemeinnützige Ziele zu unterstützen, ein Stifter werden. Wichtig ist, dass die finanziellen Mittel nicht mehr für die eigene Absicherung oder die der Familie benötigt werden. Eine solche Situation kann sich beispielsweise durch eine Erbschaft ergeben, in dessen Folge man entscheiden kann, einen Teil davon für gemeinnützige Zwecke einzusetzen. Viele Stifter sind auch erfolgreiche Unternehmer, die einen Teil ihres Erfolges nutzen, um der Gesellschaft etwas zurückzugeben. Durch den Verkauf eines Unternehmens oder die Generierung von Einkommen aus Geschäftsaktivitäten können Mittel für philanthropische Zwecke bereitgestellt werden.
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, sollten Sie zunächst darüber nachdenken, welche gemeinnützigen Ziele Ihnen am Herzen liegen und wie Sie diese am besten unterstützen können. Es ist ratsam, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um die rechtlichen und steuerlichen Aspekte des Stiftens zu verstehen und die beste Vorgehensweise zu ermitteln. Wir bieten Ihnen eine individuelle Stiftungsberatung, auch zu den Themen Stiftungsorgane, Zustiftung, Stiftungsformen, Stiftungsvorstand oder Vereine.