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Corona-Stiftung startet erweiterte Ausschreibung

25.01.2024

Die Corona-Stiftung im Stifterverband hat ihre Förderinitiative erweitert. Ihre jetzt veröffentliche Ausschreibung umfasst zwei Programmlinien: Die Stiftung fördert bis zu zwei Nachwuchsforschungsgruppen im Bereich Kardiovaskuläre und Neurovaskuläre Erkrankungen mit jeweils bis zu einer Million Euro und unterstützt außerdem bis zu zwei "Young Scientists" in der Postdoc-Phase mit jeweils maximal 500.000 Euro bei der Durchführung eines einzelnen, zeitlich begrenzten, innovativen Vorhabens in der translationalen, kardiovaskulären bzw. neurovaskulären Forschung. Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler können sich bis zum 17. März 2024 bei der Corona-Stiftung bewerben.

Kardiovaskuläre Erkrankungen gehören weltweit zu den häufigsten Todesursachen. Trotz großer Fortschritte im Verständnis ihrer molekularen und physiologischen Mechanismen gelingt die Übertragung von Grundlagenergebnissen in neue, effektive Behandlungsstrategien zu selten. Diese Herausforderung will die Corona-Stiftung durch die Förderung wissenschaftlich exzellenter, innovativer und strukturell wegweisender Forschungsvorhaben an der Schnittstelle von präklinischer und klinischer Forschung aufgreifen.

 

Hintergrund

Kardiovaskuläre Erkrankungen wie Herzinfarkt, KHK, pAVK sowie neurovaskuläre Erkrankungen wie ischämischer Schlaganfall beruhen pathophysiologisch auf einer Minderperfusion von Gewebe. Neben den direkten Veränderungen in der Gefäßwand sind prothrombotische Veränderungen sowie lokale und systemische Inflammationsprozesse von entscheidender Bedeutung. Diese pathophysiologischen Prozesse stehen ebenso im Zentrum des Interesses der Förderinitiative wie die Bedeutung von Komorbiditäten für die Entstehung kardiovaskulärer Folgeschäden.

 

Förderung

Die Corona-Stiftung fördert zukunftsweisende innovative Vorhaben in der translationalen, kardiovaskulären bzw. neurovaskulären Forschung, insbesondere präklinische oder klinische Studien, inklusive epidemiologischer und genetischer Studien. Die präklinischen Vorhaben sind in enger Kooperation mit Partnern aus der Klinik mit Forschungserfahrung und -verständnis zu konzipieren. Die Mittel sind für die Beschäftigung von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, technisches Personal sowie Sachmittel vorgesehen. Die eigene Stelle kann nicht beantragt werden. Voraussetzung für eine Förderung ist die gesicherte Stellenfinanzierung bis zum Ende des beantragten Förderzeitraums. Overheadkosten werden nicht übernommen. Im Antrag muss die Abgrenzung zu möglichen anderen Projektförderungen und geplanten Förderanträgen der Institution dargestellt werden. Ein Anliegen der Stifterin war die Förderung von Wissenschaftlerinnen, die hiermit besonders zur Antragstellung eingeladen werden. Die Förderinitiative hat zwei Programmlinien.

  • Programmlinie 1: Corona-Nachwuchsforschungsgruppe Kardiovaskuläre und Neurovaskuläre Erkrankungen
    Die Programmlinie versteht sich als personenbezogene Förderung mit einem strukturinnovativen Ansatz. Antragsberechtigt sind junge Grundlagenwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler in der Medizin sowie Ärztinnen und Ärzte an medizinischen Fakultäten, die sich durch exzellente wissenschaftliche Leistungen auszeichnen und während des Förderzeitraums von fünf Jahren die Berufbarkeit erlangen wollen. Die bereitgestellten Mittel in Höhe von bis zu einer Million Euro dienen dem Aufbau einer eigenen Forschungsgruppe. Der Antrag kann innerhalb eines Zeitraums von bis zu acht Jahren nach einem PhD/Dr. rer. nat. bzw. vier bis zehn Jahren nach der Promotion als Dr. med. gestellt werden.
     
  • Programmlinie 2: Corona-Grants Young Scientists Kardiovaskuläre und Neurovaskuläre Erkrankungen
    Die Programmlinie stellt Fördermittel für junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der Postdoc-Phase für die Durchführung eines einzelnen, zeitlich begrenzten, innovativen Vorhabens in der translationalen, kardiovaskulären bzw. neurovaskulären Forschung zur Verfügung. Jede/r "Young Scientist" wird für einen Zeitraum von drei Jahren mit bis zu 500.000 Euro ausgestattet. Der Antrag kann innerhalb eines Zeitraums von bis zu vier Jahren nach einem PhD/Dr. rer. nat. bzw. zwei bis fünf Jahre nach der Promotion als Dr. med. gestellt werden. Das Projekt muss an einer medizinischen Fakultät durchgeführt werden.

 

Antrags- und Auswahlverfahren

Das Antragsverfahren erfolgt zweistufig. Konzeptskizzen sind bis zum 17. März 2024 einzureichen.

 

Kontakt

Julia Lasik (Foto: Sven Lorenz)

Julia Lasik

ist Stiftungssachbearbeiterin im
Team "Wissenschaft und Umwelt"
im Deutschen Stiftungszentrum.

T 0201 8401-319

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