Geplant ist außerdem die Einführung eines Stiftungsregisters mit Publizitätswirkung. Was bedeutet die Reform für bestehende und geplante Stiftungen? Welche der möglichen Änderungen müssen Stiftungsvorstände schon jetzt berücksichtigen?
Marie-Alix Freifrau Ebner von Eschenbach (Bundesverband Deutscher Stiftungen), Prof. Dr. Stefan Stolte (Deutsches Stiftungszentrum) und Angelo Winkler (Ministerialrat a.D. und Mitglied der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Stiftungsrechtsreform) diskutierten bei dieser Veranstaltung mit Ihnen über die Stiftungsrechtsreform.