Nachlassspende und Testamentsspende

Nachlassspende und Testamentsspende

Mit einer Testamentsspende können Sie Ihr Vermächtnis bewusst gestalten und sicherstellen, dass Ihre Werte auch in Zukunft Bestand haben. Wir begleiten Sie auf diesem Weg – transparent, unabhängig und mit dem klaren Ziel, Ihre Wünsche zu erfüllen.

Eine Testamentsspende wird aus dem Nachlass geleistet. (Foto: iStock/Liliya Filakhtova)
Foto: iStock/Liliya Filakhtova

Was ist eine Nachlass- bzw. Testamentsspende?

Eine Nachlass- oder Testamentsspende ist eine festgelegte Spende an eine oder mehrere gemeinnützige Organisationen und wird aus dem Nachlass geleistet. Sie ist von der Erbschaftssteuer befreit, wodurch der gespendete Anteil direkt für wohltätige Zwecke genutzt wird, ohne dass steuerliche Abzüge anfallen. Testamentsspenden können in verschiedenen Formen erfolgen: Geldbeträge, Wertpapiere, Immobilien oder andere Vermögenswerte.

 

Erbschaft, Vermächtnis oder Auflage?

Die Unterschiede zwischen Erbschaft, Vermächtnis und Auflage sind im Erbrecht klar geregelt. Sie haben unterschiedliche Rechtsfolgen – dieses Wissen ist wichtig, um die Gestaltung Ihrer Testamentsspende rechtssicher zu planen.

Erbschaft:
Wird eine Person im Testament als Erbe eingesetzt, erhält sie das gesamte Vermögen der verstorbenen Person – einschließlich aller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.

Vermächtnis:
Mit einem Vermächtnis können Sie einer Person oder Organisation einen festgelegten Teil Ihres Nachlasses zukommen lassen, ohne diese zur Erbin zu machen. Das Vermächtnis kann beispielsweise aus einem Geldbetrag, einer Immobilie oder anderen Werten bestehen. Die eingesetzten Erben sind verpflichtet, das Vermächtnis zu erfüllen. Es ist grundsätzlich zu empfehlen, eine Testamentsspende in Form eines Vermächtnisses auszugestalten, da diese es ermöglicht, gezielt gemeinnützige Organisationen zu unterstützen, ohne die Erbfolge vollständig zu beeinflussen.

Auflage:
Sie können anordnen, dass die Erben oder Vermächtnisnehmer bestimmte Aufgaben erfüllen müssen, wie etwa die Pflege eines Grabes oder die Weitergabe eines Vermögensgegenstands an eine gemeinnützige Organisation.

 

Welche Vermögenswerte
können vermacht werden?

Immobilien bzw. Grundstücke
Geldbeträge
Wertgegenstände
Lizenzen und Forderungen

Wer kann Vermächtnisnehmer sein?

Vermächtnisnehmer können natürliche Personen, juristische Personen (zum Beispiel Vereine, Kirchen, Stiftungen) oder sogar noch ungeborene Kinder sein. Auch kann der Erblasser einer Person – wie dem Ehepartner – die Auswahl des Vermächtnisnehmers unter bestimmten Vorgaben überlassen.
 

Das Deutsche Stiftungszentrum berät Sie gern unterstützt Sie dabei, Ihre Nachlassplanung optimal auf Ihre Wünsche abzustimmen.

 

Steuerliche Vorteile durch eine Testamentsspende

Testamentsspenden sind in der Regel von der Erbschaftssteuer befreit. Dies bedeutet, dass der gespendete Teil Ihres Nachlasses vollständig für den gewünschten Zweck verwendet wird. Darüber hinaus können diese Spenden auch die Steuerlast des übrigen Vermögens reduzieren, was ebenfalls den Erben zugutekommt. Für eine optimale Nachlassplanung ist es ratsam, rechtzeitig fachlichen Rat einzuholen.

 

Testamentsspende an mehrere Organisationen: Was Sie beachten sollten

Wenn Sie mehrere Organisationen oder Personen in Ihrem Testament & Nachlass bedenken möchten, gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Testament: Ein Testament bietet die Möglichkeit, eine Kombination aus Erbeinsetzung und Vermächtnis anzuordnen. Sie setzen eine Person oder Organisation als Alleinerben ein und definieren gleichzeitig, welche Teile des Nachlasses an andere Organisationen oder Personen gehen.
     
  • Klare Aufteilung des Nachlasses: Sie können mehrere Organisationen oder Personen direkt im Testament als Erben oder Vermächtnisnehmer benennen und deren Anteile am Nachlass genau festlegen (zum Beispiel "jeweils 50 Prozent des Nachlasses").
     
  • Kommunikation und Absprache: Informieren Sie die begünstigten Organisationen rechtzeitig, damit diese wissen, wie Ihr Nachlass verwendet werden soll. Viele gemeinnützige Organisationen bieten Unterstützung bei der Testamentsgestaltung.
     
  • Rechtliche Beratung einholen: Bei komplexeren Testamenten empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt oder Notar zu konsultieren, um sicherzustellen, dass Ihre Wünsche rechtssicher festgehalten werden.

 

Gründe für eine Testamentsspende

Eine Testamentsspende bietet die Möglichkeit, Ihren Nachlass gezielt für einen bestimmten Stiftungszweck einzusetzen und Gutes zu bewirken. Die Vorteile sind vielfältig und reichen von persönlichen Beweggründen über gesellschaftliche Auswirkungen bis hin zu steuerlichen Vorteilen.

  1. Persönliche Werte und persönliches Vermächtnis
    Wenn Sie Ihren Nachlass spenden, können Sie Ihre Werte und Überzeugungen weitertragen und ein Vermächtnis hinterlassen, das Ihre Persönlichkeit widerspiegelt. Ihr Wirkungsbereich bleibt durch eine Testamentsspende nachhaltig erhalten, da Ihre Werte in die Arbeit der Stiftungen oder anderer gemeinnütziger Organisationen einfließen. Sie haben die Chance, über Ihren Tod hinaus Einfluss auf Themen oder Projekte der Gemeinnützigkeit zu nehmen, die Ihnen besonders am Herzen liegen.
     
  2. Gesellschaftlicher Beitrag und nachhaltige Unterstützung
    Eine Testamentsspende ist mehr als eine einmalige Zuwendung – sie ist eine Investition in die Zukunft. Mit Ihrer Spende fördern Sie langfristig Projekte, Organisationen oder Initiativen, die einen positiven Einfluss auf unsere Gesellschaft haben. Sie tragen dazu bei, dass gemeinnützige Arbeit aufrechterhalten und ausgebaut werden kann, sei es durch die Finanzierung von Hilfsprojekten, die Förderung von Forschung oder die Unterstützung von Menschen in Not.
     
  3. Steuerliche Aspekte
    Testamentsspenden bieten zudem steuerliche Vorteile. Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen sind in der Regel von der Erbschaftssteuer befreit. Dies bedeutet, dass der gespendete Teil Ihres Nachlasses vollständig für den gewünschten Zweck genutzt werden kann. Wie funktioniert eine Testamentsspende?

 
Eine Testamentsspende ist eine besondere Möglichkeit, gemeinnützige Organisationen oder Stiftungen nach Ihrem Tod zu unterstützen. Damit Ihre Wünsche ordnungsgemäß umgesetzt werden können, ist es wichtig, die rechtlichen und formalen Schritte sorgfältig zu planen.

  • Organisation auswählen: Wählen Sie eine Stiftung oder andere gemeinnützige Organisation, die Ihre Werte teilt und als gemeinnützig anerkannt ist, damit Sie steuerliche Vorteile nutzen können.
     
  • Testament verfassen: Um Ihre Testamentsspende rechtlich verbindlich zu machen, muss sie im Testament oder Erbvertrag festgehalten werden. Sie können die Organisation als Erbin einsetzen oder per Vermächtnis eine spezifische Zuwendung festlegen.
     
  • Organisation informieren: Teilen Sie der begünstigten Organisation Ihre Wünsche mit, damit diese sich darauf vorbereiten kann, den Nachlass entsprechend zu verwenden.
     
  • Rechtliche Beratung einholen: Lassen Sie Ihr Testament von einem Rechtsanwalt oder Notar überprüfen, um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten. Ein Testamentsvollstrecker kann dabei helfen, Ihre testamentarischen Wünsche e ordnungsgemäß umzusetzen.
     
  • Angehörige informieren: Besprechen Sie Ihre Pläne mit Ihrer Familie, um Unklarheiten oder Konflikte zu vermeiden.
     
  • Dokumentation und Aufbewahrung: Bewahren Sie Ihr Testament sicher auf oder hinterlegen Sie es beim Amtsgericht.

 

Unterstützung durch das Deutsche Stiftungszentrum

Die Planung und Umsetzung einer Testamentsspende erfordern eine präzise rechtliche Vorbereitung, um sicherzustellen, dass Ihre Wünsche nach Ihrem Tod ordnungsgemäß erfüllt werden. Genau hier stehen wir Ihnen zur Seite: Das Deutsche Stiftungszentrum und die Deutschen Stiftungsanwälte bieten Ihnen eine umfassende Stiftungsberatung für die Erstellung und Umsetzung Ihrer Testamentsspende und helfen Ihnen, die richtigen Stiftungen und andere gemeinnützige Organisationen zu finden. Auch in rechtlichen und steuerlichen Fragen und beim Vermögensmanagement stehen Ihnen unsere Experten zur Seite. So können Sie sicher sein, dass Ihr Vermächtnis langfristig wirkt und Ihre Herzensanliegen nachhaltig unterstützt.

Zudem begleitet das Deutsche Stiftungszentrum fast 700 gemeinnützige Stiftungen mit einer Vielzahl von Stiftungszwecken. All diese Stiftungen sind offen für Testamentsspenden oder Zustiftungen. Gerne stellen wir Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten vor. Mit Erfahrung, Transparenz und Feingefühl sorgen wir dafür, dass Ihre Spende genau dort ankommt, wo sie gebraucht wird, und Ihre Vision langfristig Wirklichkeit wird. Gemeinsam gestalten wir Ihr Vermächtnis – sicher, nachhaltig und ganz nach Ihren Wünschen.

 

FAQ

  1. Kann ich einen Teil meines Vermögens für wohltätige Zwecke und einen anderen für die Familie hinterlassen?
    Ja, Sie können in Ihrem Testament sowohl Ihre Familie als auch gemeinnützige Organisationen berücksichtigen. Es ist möglich, einen bestimmten Teil Ihres Vermögens für wohltätige Zwecke und den Rest für Ihre Familie zu hinterlassen. Dies können Sie durch Erbeinsetzung und/oder Vermächtnisse festlegen.
     
  2. Kann ich bestimmen, wie meine Spende verwendet wird?
    Ja, Sie können in Ihrem Testament genau angeben, wie Ihre Spende verwendet werden soll. Dazu gehört, dass Sie den Verwendungszweck spezifizieren, wie beispielsweise die Unterstützung bestimmter Projekte oder die Förderung von bestimmten Bereichen innerhalb einer Organisation.
     
  3. Ist eine Testamentsspende auch mit kleinen Vermögen möglich?
    Ja, auch mit einem kleineren Vermögen können Sie eine Testamentsspende tätigen. Selbst kleine Beträge können eine wertvolle Unterstützung für gemeinnützige Organisationen darstellen und einen positiven Einfluss auf die Gesellschaft haben.
     
  4. Kann ich meine Testamentsspende jederzeit widerrufen?
    Ja, zu Ihren Lebzeiten können Sie Ihre testamentarische Zuwendung jederzeit ändern oder widerrufen. Dies ist möglich, indem Sie das Testament aktualisieren oder ein neues verfassen.
     
  5. Ist eine Nachlassspende auch möglich, wenn ich Erben habe?
    Ja, auch wenn Sie Erben haben, können Sie eine Nachlassspende tätigen. Sie können im Testament durch ein Vermächtnis festlegen, einen Teil Ihres Vermögens an eine gemeinnützige Organisation zu spenden, während der Rest an Ihre Erben geht.