Mit einer Testamentsspende können Sie Ihr Vermächtnis bewusst gestalten und sicherstellen, dass Ihre Werte auch in Zukunft Bestand haben. Wir begleiten Sie auf diesem Weg – transparent, unabhängig und mit dem klaren Ziel, Ihre Wünsche zu erfüllen.
Eine Nachlass- oder Testamentsspende ist eine festgelegte Spende an eine oder mehrere gemeinnützige Organisationen und wird aus dem Nachlass geleistet. Sie ist von der Erbschaftssteuer befreit, wodurch der gespendete Anteil direkt für wohltätige Zwecke genutzt wird, ohne dass steuerliche Abzüge anfallen. Testamentsspenden können in verschiedenen Formen erfolgen: Geldbeträge, Wertpapiere, Immobilien oder andere Vermögenswerte.
Die Unterschiede zwischen Erbschaft, Vermächtnis und Auflage sind im Erbrecht klar geregelt. Sie haben unterschiedliche Rechtsfolgen – dieses Wissen ist wichtig, um die Gestaltung Ihrer Testamentsspende rechtssicher zu planen.
Erbschaft:
Wird eine Person im Testament als Erbe eingesetzt, erhält sie das gesamte Vermögen der verstorbenen Person – einschließlich aller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.
Vermächtnis:
Mit einem Vermächtnis können Sie einer Person oder Organisation einen festgelegten Teil Ihres Nachlasses zukommen lassen, ohne diese zur Erbin zu machen. Das Vermächtnis kann beispielsweise aus einem Geldbetrag, einer Immobilie oder anderen Werten bestehen. Die eingesetzten Erben sind verpflichtet, das Vermächtnis zu erfüllen. Es ist grundsätzlich zu empfehlen, eine Testamentsspende in Form eines Vermächtnisses auszugestalten, da diese es ermöglicht, gezielt gemeinnützige Organisationen zu unterstützen, ohne die Erbfolge vollständig zu beeinflussen.
Auflage:
Sie können anordnen, dass die Erben oder Vermächtnisnehmer bestimmte Aufgaben erfüllen müssen, wie etwa die Pflege eines Grabes oder die Weitergabe eines Vermögensgegenstands an eine gemeinnützige Organisation.
Immobilien bzw. Grundstücke
Geldbeträge
Wertgegenstände
Lizenzen und Forderungen
Vermächtnisnehmer können natürliche Personen, juristische Personen (zum Beispiel Vereine, Kirchen, Stiftungen) oder sogar noch ungeborene Kinder sein. Auch kann der Erblasser einer Person – wie dem Ehepartner – die Auswahl des Vermächtnisnehmers unter bestimmten Vorgaben überlassen.
Das Deutsche Stiftungszentrum berät Sie gern unterstützt Sie dabei, Ihre Nachlassplanung optimal auf Ihre Wünsche abzustimmen.
Testamentsspenden sind in der Regel von der Erbschaftssteuer befreit. Dies bedeutet, dass der gespendete Teil Ihres Nachlasses vollständig für den gewünschten Zweck verwendet wird. Darüber hinaus können diese Spenden auch die Steuerlast des übrigen Vermögens reduzieren, was ebenfalls den Erben zugutekommt. Für eine optimale Nachlassplanung ist es ratsam, rechtzeitig fachlichen Rat einzuholen.
Wenn Sie mehrere Organisationen oder Personen in Ihrem Testament & Nachlass bedenken möchten, gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Eine Testamentsspende bietet die Möglichkeit, Ihren Nachlass gezielt für einen bestimmten Stiftungszweck einzusetzen und Gutes zu bewirken. Die Vorteile sind vielfältig und reichen von persönlichen Beweggründen über gesellschaftliche Auswirkungen bis hin zu steuerlichen Vorteilen.
Eine Testamentsspende ist eine besondere Möglichkeit, gemeinnützige Organisationen oder Stiftungen nach Ihrem Tod zu unterstützen. Damit Ihre Wünsche ordnungsgemäß umgesetzt werden können, ist es wichtig, die rechtlichen und formalen Schritte sorgfältig zu planen.
Die Planung und Umsetzung einer Testamentsspende erfordern eine präzise rechtliche Vorbereitung, um sicherzustellen, dass Ihre Wünsche nach Ihrem Tod ordnungsgemäß erfüllt werden. Genau hier stehen wir Ihnen zur Seite: Das Deutsche Stiftungszentrum und die Deutschen Stiftungsanwälte bieten Ihnen eine umfassende Stiftungsberatung für die Erstellung und Umsetzung Ihrer Testamentsspende und helfen Ihnen, die richtigen Stiftungen und andere gemeinnützige Organisationen zu finden. Auch in rechtlichen und steuerlichen Fragen und beim Vermögensmanagement stehen Ihnen unsere Experten zur Seite. So können Sie sicher sein, dass Ihr Vermächtnis langfristig wirkt und Ihre Herzensanliegen nachhaltig unterstützt.
Zudem begleitet das Deutsche Stiftungszentrum fast 700 gemeinnützige Stiftungen mit einer Vielzahl von Stiftungszwecken. All diese Stiftungen sind offen für Testamentsspenden oder Zustiftungen. Gerne stellen wir Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten vor. Mit Erfahrung, Transparenz und Feingefühl sorgen wir dafür, dass Ihre Spende genau dort ankommt, wo sie gebraucht wird, und Ihre Vision langfristig Wirklichkeit wird. Gemeinsam gestalten wir Ihr Vermächtnis – sicher, nachhaltig und ganz nach Ihren Wünschen.