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Ein Tochterunternehmen des Stifterverbandes

Stellungnahme des Stifterverbandes zum Entwurf eines Ablösegesetzes zum Stiftungsgesetz NRW

 
Am 1. Juli 2023 tritt das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts in Kraft,
das die etwa 25.000 rechtsfähigen Stiftungen bürgerlichen Rechts betrifft. Neben einer Legaldefinition der Stiftung und anderen, zumeist eher klarstellenden Vorschriften enthält das neue materielle Stiftungsrecht erstmalig bundeseinheitliche Regelungen zur Zulässigkeit von Satzungsänderungen, vereinfachte Möglichkeiten zur Umwandlung bestehender Ewigkeitsstiftungen in Verbrauchsstiftungen sowie zur Fusion bestehender Stiftungen. Außerdem wird mit Wirkung zum 1. Januar 2026 analog zum Vereinsregister nun auch ein Stiftungsregister geschaffen.

Durch die Vereinheitlichung aller materiellrechtlicher Regelungen auf Ebene des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) stellt sich nun die Aufgabe für alle 16 Bundesländer, die dort bestehenden Landesstiftungsgesetze bis zum 1. Juli 2023 ebenfalls zu reformieren. Bis zum Inkrafttreten des reformierten Stiftungszivilrechts stehen somit alle 16 Landesstiftungsgesetze auf dem Prüfstand.

Nachdem sich der Stifterverband mit seinem Deutschen Stiftungszentrum – in enger Abstimmung mit dem Bundesverband Deutscher Stiftungen – schon fundiert in den Reformprozess eingebracht hat und sich zudem im Rahmen von Anhörungen und vielen persönlichen Gesprächen mit Politikern sowie weiteren Multiplikatoren für die Belange von Stiftungen und Stiftern eingesetzt hat, nimmt er nun Stellung zum Entwurf des Ablösegesetzes zum Stiftungsgesetz NRW.