Eine rechtsfähige Stiftung ist eine eigenständige juristische Person, die mit ihrem Stiftungsvermögen dauerhaft einen bestimmten Zweck verfolgt. Sie wird durch die Stiftungsbehörde anerkannt und unterliegt der staatlichen Aufsicht, um sicherzustellen, dass der Stifterwille langfristig gewahrt bleibt.
Die wichtigsten Anforderungen sind:
- Stiftungsgeschäft: Das Stiftungsgeschäft ist eine schriftliche Erklärung des Stifters, in der der Stiftungszweck, die Organisation und die Vermögensausstattung festgelegt werden.
- Vermögensausstattung: Die Stiftung muss über ein ausreichendes Grundstockvermögen verfügen, um ihren Zweck dauerhaft zu erfüllen. Die Höhe ist nicht gesetzlich festgelegt, wird aber von der Stiftungsbehörde geprüft. Viele Bundesländer setzen eine Mindesthöhe von 50.000 Euro als Stiftungskapital voraus, manche verlangen jedoch höhere Beträge von bis zu 250.000 Euro.
- Dauerhafter Stiftungszweck: Der Zweck der Stiftung muss so formuliert sein, dass er dauerhaft verfolgt werden kann. Änderungen sind nach der Anerkennung nur unter engen Voraussetzungen möglich.
- Eigene Organisation: Jede rechtsfähige Stiftung benötigt einen Vorstand, der die Stiftung im Rechts- und Geschäftsverkehr vertritt.
- Staatliche Anerkennung: Die Stiftung muss bei der zuständigen Stiftungsbehörde des Bundeslands beantragt und anerkannt werden. Mit der Anerkennung erhält sie den Status einer juristischen Person.