Es sind bewegte Zeiten: Unsere Gesellschaft verändert sich rasant, und es gibt zahlreiche komplexe Herausforderungen, die jetzt ein entschlossenes und engagiertes Handeln erfordern. Stiftungen sind in aller Regel für die Ewigkeit gemacht und verfolgen eine langfristige Perspektive. Inwiefern ist in dieser schnelllebigen Zeit die Stiftung dennoch eine passende Antwort?
Die Stiftung gehört zu den ältesten Instrumenten bürgerschaftlichen Handelns und privaten Engagements für das Allgemeinwohl. Die sogenannte "Ewigkeitsstiftung" als rechtliche Konstruktion, mit der man über ein verselbstständigtes Vermögen in alle Ewigkeit – also auch über seinen Tod hinaus – für das Gemeinwohl wirken kann, wurde 1900 im Bürgerlichen Gesetzbuch eingeführt.
In den vergangenen mehr als 120 Jahren haben sich die Zeiten natürlich deutlich verändert – und mit ihnen auch die Vorstellungen, Ansprüche und Wünsche von Stifterinnen und Stiftern. Der Gesetzgeber hat darauf reagiert, zuletzt etwa im Rahmen der aktuellen Stiftungsrechtsreform: So hat er zum Beispiel die Möglichkeit eine Verbrauchsstiftung zu errichten nochmals erleichtert – also eine Stiftung, die lediglich über einen begrenzten Zeitraum besteht und in diesem sehr zielgerichtet und unter Einsatz aller ihr zur Verfügung stehenden Mitteln zum Wohle der Allgemeinheit wirkt.
Insgesamt gesehen, ist das gemeinnützige Engagement bunter und vielfältiger geworden. So wird das Wirken von Stiftungen heute durch weitere Formen des Engagements ergänzt – und das ist angesichts der komplexen Herausforderungen, der sich unsere Gesellschaft zu stellen hat, auch gut. Dennoch kommen Stiftungen nicht aus der Mode und nehmen im bunten Strauß des philanthropischen Wirkens auch weiterhin eine zentrale Rolle ein.
Um eine Stiftung zu errichten, ist in der Regel ein gewisses Vermögen nötig, um die gemeinnützige Arbeit zu finanzieren. Schon vor diesem Hintergrund erklärt sich, warum Stifterinnen und Stifter für gewöhnlich älter sind. Welche Möglichkeiten gibt es für junge Philanthropinnen und Philanthropen, die weniger Vermögen, dafür aber andere Ressourcen einbringen können, sich zu engagieren?
Stiftungen werden tatsächlich vor allem von Personen errichtet, die in ihrem Leben ein gewisses Vermögen und, damit verbunden, eine gewisse finanzielle Unabhängigkeit erreicht haben. Sie sind zudem häufig daran interessiert, ihr gemeinwohlförderndes Engagement über ihren Tod hinaus zu sichern und der Gesellschaft auf diesem Weg etwas zurückzugeben. Bei jungen Philanthropinnen und Philanthropen ist die Ausgangslage in der Regel eine andere: Bei ihnen erleben wir in unserer Beratungspraxis häufig den Wunsch, eher kurzfristig, sehr gezielt und wirkungsvoll agieren zu wollen – sie legen also nicht unbedingt gesteigerten Wert auf ein ewiges Engagement. Stattdessen ist ihnen Flexibilität wichtig, sowohl was das tatsächliche Wirken angeht als auch die von ihnen geförderten gemeinnützigen Zwecke. Sie schätzen die Freiheit, sich heute etwa für den Umweltschutz einsetzen zu können und morgen vielleicht für die Völkerverständigung oder die wissenschaftliche Forschung. Die (dauerhafte) Festlegung auf ein, zwei oder drei allgemeinwohlfördernde Zwecke ist für junge Philanthropinnen und Philanthropen nach unseren Erfahrungen eher schwierig.
Vor diesem Hintergrund sprechen wir mit den meisten von ihnen nicht nur über die Errichtung einer rechtsfähigen oder nichtrechtsfähigen Stiftung, sondern beraten sie insbesondere zu entsprechenden Alternativen. Vor allem gemeinnützige Kapitalgesellschaften nehmen mittlerweile eine starke Rolle im gemeinwohlfördernden Engagement ein – sie bieten nach ihrer Konstruktion bestimmte Gestaltungsspielräume und eine größere Flexibilität, die den Vorgaben und Wünschen junger Menschen entgegenkommen.
Ein weiterer in der Praxis häufig vorkommender Fall ist, dass junge Philanthropinnen und Philanthropen zunächst nur über lose Kooperationen mit der eigenen Hochschule dem Gemeinwohl dienende Ideen entwickeln und vorantreiben. Solche Kooperationen stoßen an ihre Grenzen, wenn das Vorhaben einen gewissen Umfang und administrativen Aufwand erreicht. Dann ist der Zeitpunkt für die Frage gekommen, welche Rechtsform die richtige Wahl für eine Weiterführung des eigenen Engagements ist. Die Überführung der eigenen Ideen und Vorstellungen in eine rechtliche Körperschaft ist eine entscheidende Weichenstellung, so dass sich hier eine gute Beratung empfiehlt.