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Ausschreibung der Corona-Stiftung gestartet

09.03.2017

Gefördert werden bis zu zwei Forschungsgruppen im Bereich kardiovaskuläre Erkrankungen mit jeweils bis zu einer Million Euro. Nachwuchswissenschaftler können sich bis zum 19. Mai 2017 bewerben.

Kardiovaskuläre Erkrankungen gehören weltweit zu den häufigsten Todesursachen. Trotz großer Fortschritte im Verständnis ihrer molekularen und physiologischen Mechanismen gelingt die Übertragung von Grundlagenergebnissen in neue, effektive Behandlungsstrategien zu selten. Diese Herausforderung will die Corona-Stiftung durch die Förderung wissenschaftlich exzellenter, innovativer und strukturell wegweisender Forschungsvorhaben an der Schnittstelle von präklinischer und klinischer Forschung aufgreifen.

 

Programmziele

Kardiovaskuläre Erkrankungen wie Herzinfarkt, koronare Herzkrankheit (KHK), periphere arterielle Verschlusskrankheit (pAVK) und ischämischer Schlaganfall beruhen pathophysiologisch auf einer Minderperfusion von Gewebe. Neben den direkten Veränderungen in der Gefäßwand sind prothrombotische Veränderungen sowie lokale und systemische Inflammationsprozesse von entscheidender Bedeutung. Diese pathophysiologischen Prozesse stehen ebenso im Zentrum des Interesses des Förderprogramms wie die Bedeutung von Komorbiditäten für die Entstehung kardiovaskulärer Folgeschäden.

 

Förderung

Das Programm stellt Fördermittel für junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zur Verfügung, um die Voraussetzungen für eine Berufung als Hochschullehrer zu schaffen. Die bereitgestellten Mittel eröffnen ihnen die Möglichkeit, während des Förderzeitraums von fünf Jahren eine Forschungsgruppe eigenverantwortlich zu leiten und zukunftsweisende innovative Vorhaben in der translationalen, kardiovaskulären Forschung durchzuführen, insbesondere präklinische oder klinische Studien. Die präklinischen Vorhaben sind in enger Kooperation mit Partnern aus der Klinik mit Forschungserfahrung und -verständnis zu konzipieren. Von Seiten der aufnehmenden Universität werden zusätzlich substanzielle Eigenleistungen erwartet.

Es können bis zu zwei Forschungsgruppen gefördert werden. Für jede Gruppe stellt die Stiftung über einen Zeitraum von fünf Jahren jeweils bis zu einer Million Euro bereit. Die Mittel können für die Beschäftigung von wissenschaftlichen Mitarbeitern in der Promotionsphase, technisches Personal sowie Sachmittel verwendet werden. Die Stelle des Antragstellers kann nicht beantragt werden.

 

Antragsberechtigung

Das Programm versteht sich als personenbezogene Förderung mit einem strukturinnovativen Ansatz. Antragsberechtigt sind junge GrundlagenwissenschaftlerInnen in der Medizin und ÄrztInnen, die sich durch exzellente wissenschaftliche Leistungen auszeichnen und an einem Universitätsinstitut oder eine Universitätsklinik in der Bundesrepublik Deutschland arbeiten.

Voraussetzung für eine Förderung ist die gesicherte Stellenfinanzierung bis zum Ende des beantragten Förderzeitraums. Der Abschluss einer Facharztausbildung ist nicht Voraussetzung für eine Antragstellung. Die Förderung setzt eine mindestens zweijährige Postdoc-Erfahrung voraus. Der Antrag kann innerhalb eines Zeitraums von bis zu sechs Jahren nach der Promotion gestellt werden. Familienzeiten werden berücksichtigt.

Die aufnehmende Hochschule muss darlegen, wie sie die Integration der Gruppe gewährleisten und die geplanten wissenschaftlichen Arbeiten der Antragstellenden unterstützen will. Darüber hinaus ist von Seiten der Hochschule darzulegen, wie die Freiräume für die geplante Forschungsarbeiten gesichert sind, sofern die Forschungstätigkeit mit einer klinischen Tätigkeit bzw. Facharztausbildung kombiniert wird.

 

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren erfolgt zweistufig. Konzeptskizzen sind bis zum 19. Mai 2017 einzureichen. Weitere Informationen über Antragsberechtigung, Antrags- und Auswahlverfahren erhalten Sie bei der

Corona-Stiftung
im Stifterverband
z.Hd. Harald Schaaf
Barkhovenallee 1
45239 Essen

 

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