Das kostenfreie Webinar informierte insbesondere über das ab 2028 kommende Stiftungsregister. Darüber hinaus wurden auch das zum Vollregister erstarkte Transparenzregister, das Lobbyregister und das seit 2024 existierende Zuwendungsempfängerregister erörtert. Alle Register haben unterschiedliche Zielsetzungen und Anforderungen, die in der gebotenen Kürze dargestellt wurden.
Aus den unterschiedlichen Registerpflichten resultieren verschiedene Prüf- und Handlungsanforderungen, auf die aus Stiftungsperspektive eingegangen wurde. Das Webinar gab die Möglichkeit, Fragen zu stellen.