Das Erbrecht regelt, wie das Vermögen einer verstorbenen Person auf die Erben übergeht. Es umfasst sowohl das Recht, den eigenen Nachlass durch Verfügungen wie ein Testament oder einen Erbvertrag zu bestimmen, als auch die Regelungen, wie Vermögen von einer verstorbenen Person geerbt wird. In Deutschland kann jeder durch ein Testament oder einen Erbvertrag festlegen, wer nach dem eigenen Tod Erbin oder Erbe wird. Fehlt eine solche Regelung, greift die gesetzliche Erbfolge, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert ist.
In der gesetzlichen Erbfolge stehen enge Angehörige an erster Stelle. Das Erbrecht folgt einem klaren Rangsystem, dem sogenannten Parentelsystem. Besonders Ehepartner oder Ehepartnerinnen sowie Kinder haben Vorrang. Nur wenn keine Erben in der ersten Ordnung vorhanden sind, kommen Angehörige der nächsten Ordnung zum Zuge.
DIE ORDNUNGEN DER GESETZLICHEN ERBFOLGE
Nahe Angehörige – Kinder, Ehepartner und in manchen Fällen Eltern – haben auch bei einer Enterbung Anspruch auf den sogenannten Pflichtteil. Die Pflichtteilsquote beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und wird in bar ausgezahlt. Ein Pflichtteil kann eingefordert werden, wenn die enterbte Person zur Gruppe der Pflichtteilsberechtigten gehört. Das bedeutet, dass selbst wenn der Erblasser diese Personen ausdrücklich vom Erbe ausschließt, sie dennoch einen finanziellen Anteil beanspruchen können. In diesem Zusammenhang können Pflichtteilsergänzungsansprüche relevant werden, wenn Schenkungen des Erblassers zu Lebzeiten erfolgt sind und dadurch der Pflichtteil gemindert wurde.
AUSNAHMEN VOM PFLICHTTEIL
In seltenen Fällen kann der Pflichtteil entfallen. Dies ist möglich, wenn es für den Erblasser oder die Erblasserin unzumutbar ist, einem Angehörigen den Pflichtteil zu gewähren – etwa bei schweren Straftaten gegen sie oder wenn ein stark belastendes Verhältnis bestand.
In Deutschland stehen vor allem zwei Möglichkeiten zur Nachlassplanung im Mittelpunkt: das Testament und der Erbvertrag. Beide bieten unterschiedliche Vorzüge und eignen sich je nach Lebenssituation und Zielsetzung.
Das Testament bietet eine hohe Flexibilität, da es jederzeit geändert oder widerrufen werden kann. Besonders das privatschriftliche Testament ist schnell erstellt – es genügt, den letzten Willen handschriftlich niederzulegen und zu unterschreiben. Damit es gültig ist, muss das gesamte Dokument eigenhändig verfasst sein. Eine Aufbewahrung zu Hause ist möglich, aber nicht immer sicher. Wer sicherstellen möchte, dass das Testament im Erbfall gefunden wird, kann es beim Nachlassgericht hinterlegen. Für mehr Rechtssicherheit kann ein notarielles Testament erstellt werden.
Der Erbvertrag hingegen ist ein bindendes Instrument, das vor einem Notar abgeschlossen wird und die Erbfolge verbindlich regelt. Er wird im Beisein aller Vertragspartner erstellt, was bedeutet, dass alle beteiligten Erben zustimmen müssen. Anders als beim Testament kann der Erbvertrag nachträglich nicht einseitig geändert werden. Das bietet Sicherheit für alle Parteien, schränkt jedoch die Flexibilität des Erblassers stark ein. Der Erbvertrag eignet sich besonders, wenn es um größere Vermögenswerte oder die Nachfolge in einem Unternehmen geht, da er klare und rechtlich bindende Vorgaben für alle Beteiligten schafft.
Die Einbindung einer Stiftung ins Erbrecht eröffnet Ihnen gleich zwei Wege, Ihr Vermögen langfristig zu sichern und Ihren Werten eine Zukunft zu geben:
Die Stiftung als Erbe einzusetzen, bietet eine gute Möglichkeit, das eigene Vermögen langfristig zu sichern, nach den eigenen Vorstellungen zu verwenden und Gutes zu bewirken. Diese Möglichkeit eröffnet Ihnen die Chance, Ihre Werte und Überzeugungen über das eigene Leben hinaus weiterzutragen. Im Testament können Sie festlegen, ob eine bestehende oder neu zu gründende Stiftung als Alleinerbin oder Miterbin eingesetzt wird. So bleibt Ihr Erbe in den Händen einer Organisation, die Ihre Vision fortführt.
Ein zusätzlicher Vorteil: Zuwendungen an eine Stiftung können Pflichtteilsansprüche enterbter Angehöriger mindern. Die sogenannte Zehn-Jahres-Frist greift auch bei Stiftungen – nach Ablauf dieser Frist sind Pflichtteilsansprüche auf diesen Teil des Vermögens ausgeschlossen.
Die Vorteile von Stiftungen als Erben im Überblick:
Die Einbindung von Fachanwälten oder Stiftungsberatern ist wichtig, um Risiken durch beispielsweise Formfehler im Testament oder eine unklare Formulierung des Stifterwillens zu minimieren. Sie stellen sicher, dass die Satzung eindeutig verfasst ist und die testamentarische Verfügung den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Zudem begleiten sie den gesamten Prozess – von der Testamentsgestaltung bis zur Gründung der Stiftung – und können potenzielle Erbstreitigkeiten frühzeitig verhindern.
Das Deutsche Stiftungszentrum (DSZ) und die Deutschen Stiftungsanwälte bieten umfassende Beratung und rechtliche Unterstützung bei der Errichtung und Gestaltung von Stiftungen. Ob es um die präzise Formulierung von Stiftungszwecken geht oder um die Ausarbeitung eines rechtssicheren Testaments – das DSZ steht Stiftern und Erben als verlässlicher Partner zur Seite und begleitet sie in allen Phasen des Stiftungsprozesses.
Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den erbrechtlichen Regelungen und eine professionelle Beratung sind entscheidend, um den Familienfrieden zu wahren und das Vermögen langfristig sinnvoll einzusetzen. Dabei sollte stets berücksichtigt werden, dass sich gesetzliche Vorgaben und steuerliche Rahmenbedingungen ändern können. Regelmäßige Überprüfungen und Anpassungen der testamentarischen Regelungen stellen sicher, dass der letzte Wille auch in Zukunft rechtssicher umgesetzt wird.