Erbrecht und Stiftung –
Vermögensnachfolge
rechtssicher gestalten

Erbrecht und Stiftung –
Vermögensnachfolge
rechtssicher gestalten

Das Erbrecht regelt, wie das Vermögen einer verstorbenen Person auf Erben übergeht. (Foto: iStock/Milorad Kravic)
Foto: iStock/Milorad Kravic

Erbrecht – Die Grundlagen der Vermögensnachfolge

Das Erbrecht regelt, wie das Vermögen einer verstorbenen Person auf die Erben übergeht. Es umfasst sowohl das Recht, den eigenen Nachlass durch Verfügungen wie ein Testament oder einen Erbvertrag zu bestimmen, als auch die Regelungen, wie Vermögen von einer verstorbenen Person geerbt wird. In Deutschland kann jeder durch ein Testament oder einen Erbvertrag festlegen, wer nach dem eigenen Tod Erbin oder Erbe wird. Fehlt eine solche Regelung, greift die gesetzliche Erbfolge, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert ist.

 

Wer erbt ? – Gesetzliche Erbfolge im Überblick

In der gesetzlichen Erbfolge stehen enge Angehörige an erster Stelle. Das Erbrecht folgt einem klaren Rangsystem, dem sogenannten Parentelsystem. Besonders Ehepartner oder Ehepartnerinnen sowie Kinder haben Vorrang. Nur wenn keine Erben in der ersten Ordnung vorhanden sind, kommen Angehörige der nächsten Ordnung zum Zuge.
 

DIE ORDNUNGEN DER GESETZLICHEN ERBFOLGE

  1. Erste Ordnung: Ehepartnerin bzw. Ehepartner, Kinder (ehelich und nicht ehelich), Enkel und Urenkel – alle direkten Nachkommen der verstorbenen Person
  2. Zweite Ordnung: Eltern der verstorbenen Person und deren Nachkommen (Geschwister, Nichten, Neffen)
  3. Dritte Ordnung: Großeltern und deren Nachkommen (Tanten, Onkel, Cousins, Cousinen)
  4. Vierte Ordnung: Urgroßeltern und deren Nachkommen

 

Pflichtteil und Pflichtteilsanspruch

Nahe Angehörige – Kinder, Ehepartner und in manchen Fällen Eltern – haben auch bei einer Enterbung Anspruch auf den sogenannten Pflichtteil. Die Pflichtteilsquote beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und wird in bar ausgezahlt. Ein Pflichtteil kann eingefordert werden, wenn die enterbte Person zur Gruppe der Pflichtteilsberechtigten gehört. Das bedeutet, dass selbst wenn der Erblasser diese Personen ausdrücklich vom Erbe ausschließt, sie dennoch einen finanziellen Anteil beanspruchen können. In diesem Zusammenhang können Pflichtteilsergänzungsansprüche relevant werden, wenn Schenkungen des Erblassers zu Lebzeiten erfolgt sind und dadurch der Pflichtteil gemindert wurde.
 

AUSNAHMEN VOM PFLICHTTEIL
In seltenen Fällen kann der Pflichtteil entfallen. Dies ist möglich, wenn es für den Erblasser oder die Erblasserin unzumutbar ist, einem Angehörigen den Pflichtteil zu gewähren – etwa bei schweren Straftaten gegen sie oder wenn ein stark belastendes Verhältnis bestand.
 

 

Testament und Erbvertrag –
Die individuelle Nachlassplanung

In Deutschland stehen vor allem zwei Möglichkeiten zur Nachlassplanung im Mittelpunkt: das Testament und der Erbvertrag. Beide bieten unterschiedliche Vorzüge und eignen sich je nach Lebenssituation und Zielsetzung.
 

Das Testament – flexibel und individuell

Das Testament bietet eine hohe Flexibilität, da es jederzeit geändert oder widerrufen werden kann. Besonders das privatschriftliche Testament ist schnell erstellt – es genügt, den letzten Willen handschriftlich niederzulegen und zu unterschreiben. Damit es gültig ist, muss das gesamte Dokument eigenhändig verfasst sein. Eine Aufbewahrung zu Hause ist möglich, aber nicht immer sicher. Wer sicherstellen möchte, dass das Testament im Erbfall gefunden wird, kann es beim Nachlassgericht hinterlegen. Für mehr Rechtssicherheit kann ein notarielles Testament erstellt werden. 
 

Der Erbvertrag – verbindlich und sicher

Der Erbvertrag hingegen ist ein bindendes Instrument, das vor einem Notar abgeschlossen wird und die Erbfolge verbindlich regelt. Er wird im Beisein aller Vertragspartner erstellt, was bedeutet, dass alle beteiligten Erben zustimmen müssen. Anders als beim Testament kann der Erbvertrag nachträglich nicht einseitig geändert werden. Das bietet Sicherheit für alle Parteien, schränkt jedoch die Flexibilität des Erblassers stark ein. Der Erbvertrag eignet sich besonders, wenn es um größere Vermögenswerte oder die Nachfolge in einem Unternehmen geht, da er klare und rechtlich bindende Vorgaben für alle Beteiligten schafft.

 

Stiftungen im Erbrecht

Die Einbindung einer Stiftung ins Erbrecht eröffnet Ihnen gleich zwei Wege, Ihr Vermögen langfristig zu sichern und Ihren Werten eine Zukunft zu geben:

  1. Stiftung von Todes wegen – Sie setzen eine noch zu gründende Stiftung als Erbin in Ihrem Testament ein. Die Stiftung wird nach Ihrem Tod errichtet und übernimmt das Vermögen gemäß Ihrem letzten Willen. Die Benennung eines Testamentsvollstreckers ist bei dieser Vorgehensweise ratsam.
     
  2. Stiftung zu Lebzeiten – Sie gründen bereits zu Lebzeiten eine Stiftung und übertragen Vermögen schrittweise oder vollständig auf diese. Die Stiftung kann dann zu Ihrem Erbe werden und Ihr Vermögen weiterhin nach Ihren Vorstellungen verwalten.

 

Warum sich die Stiftung als Erbe lohnt

Die Stiftung als Erbe einzusetzen, bietet eine gute Möglichkeit, das eigene Vermögen langfristig zu sichern, nach den eigenen Vorstellungen zu verwenden und Gutes zu bewirken. Diese Möglichkeit eröffnet Ihnen die Chance, Ihre Werte und Überzeugungen über das eigene Leben hinaus weiterzutragen. Im Testament können Sie festlegen, ob eine bestehende oder neu zu gründende Stiftung als Alleinerbin oder Miterbin eingesetzt wird. So bleibt Ihr Erbe in den Händen einer Organisation, die Ihre Vision fortführt. 

Ein zusätzlicher Vorteil: Zuwendungen an eine Stiftung können Pflichtteilsansprüche enterbter Angehöriger mindern. Die sogenannte Zehn-Jahres-Frist greift auch bei Stiftungen – nach Ablauf dieser Frist sind Pflichtteilsansprüche auf diesen Teil des Vermögens ausgeschlossen.

 

Vermögensschutz über Generationen hinweg –
Gutes tun und Werte bewahren

Die Vorteile von Stiftungen als Erben im Überblick:

  • Schutz des Vermögens: Das einmal in die Stiftung eingebrachte Vermögen wird nicht Teil des Erbes, sondern bleibt im Besitz der Stiftung. Dies schützt das Vermögen vor möglichen Ansprüchen enterbter Angehöriger und verhindert eine Zerschlagung durch Erbauseinandersetzungen.
     
  • Steuerliche Vorteile: Vermögensübertragungen an Stiftungen erfolgen häufig in Form von Erbschaften. Dies bietet erhebliche steuerliche Vorteile, da gemeinnützige Stiftungen von der Erbschaftsteuer befreit sind.
     
  • Flexibilität und Kontrolle: Die Stiftungsgründung bietet dem Stifter maximale Kontrolle über den künftigen Umgang mit seinem Vermögen. In der Stiftungssatzung lassen sich detaillierte Regelungen treffen, die auch auf veränderte Umstände angepasst werden können. Die Stiftungsaufsicht sorgt zudem dafür, dass der Wille des Stifters respektiert wird und die festgelegten Ziele nicht aus den Augen verloren gehen.
     

 

Rechtliche Absicherung vor häufigen Fehlern im Erbrecht

Die Einbindung von Fachanwälten oder Stiftungsberatern ist wichtig, um Risiken durch beispielsweise Formfehler im Testament oder eine unklare Formulierung des Stifterwillens zu minimieren. Sie stellen sicher, dass die Satzung eindeutig verfasst ist und die testamentarische Verfügung den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Zudem begleiten sie den gesamten Prozess – von der Testamentsgestaltung bis zur Gründung der Stiftung – und können potenzielle Erbstreitigkeiten frühzeitig verhindern.

Das Deutsche Stiftungszentrum (DSZ) und die Deutschen Stiftungsanwälte bieten umfassende Beratung und rechtliche Unterstützung bei der Errichtung und Gestaltung von Stiftungen. Ob es um die präzise Formulierung von Stiftungszwecken geht oder um die Ausarbeitung eines rechtssicheren Testaments – das DSZ steht Stiftern und Erben  als verlässlicher Partner zur Seite und begleitet sie in allen Phasen des Stiftungsprozesses.

 

Vorsorge und rechtliche Sicherheit im Erbrecht

Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den erbrechtlichen Regelungen und eine professionelle Beratung sind entscheidend, um den Familienfrieden zu wahren und das Vermögen langfristig sinnvoll einzusetzen. Dabei sollte stets berücksichtigt werden, dass sich gesetzliche Vorgaben und steuerliche Rahmenbedingungen ändern können. Regelmäßige Überprüfungen und Anpassungen der testamentarischen Regelungen stellen sicher, dass der letzte Wille auch in Zukunft rechtssicher umgesetzt wird.

 

FAQ

  1. Wie kann ich eine Stiftung in meiner Nachlassregelung berücksichtigen?
    Eine Stiftung kann in Ihrem Testament als Erbin oder Vermächtnisnehmerin eingesetzt werden. Dabei können Sie eine bestehende Stiftung begünstigen oder testamentarisch die Gründung einer neuen Stiftung veranlassen. Wichtig ist, den Stiftungszweck und die genaue Verwendung des Vermögens klar und präzise zu formulieren. Eine Rechtsberatung hilft, formale Fehler zu vermeiden und sicherzustellen, dass Ihr letzter Wille rechtskonform umgesetzt wird.
     
  2. Kann eine Stiftung als Alleinerbin eingesetzt werden?
    Ja, eine Stiftung kann als Alleinerbin eingesetzt werden. Sie können festlegen, dass die Stiftung Ihr gesamtes Vermögen oder einen bestimmten Anteil davon erhält. Dies bietet eine Möglichkeit, Ihr Vermögen nachhaltig für gemeinnützige Zwecke einzusetzen oder Ihre Familie langfristig abzusichern.
     
  3. Gibt es steuerliche Vorteile bei der Vermögensübertragung an eine Stiftung?
    Ja, die Übertragung von Vermögen an eine gemeinnützige Stiftung ist in der Regel von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Bei Familienstiftungen sind zwar grundsätzlich steuerpflichtig, profitieren aber von günstigeren Steuersätzen. Diese Regelungen ermöglichen es, Vermögen langfristig zu sichern und gleichzeitig steuerliche Vorteile zu nutzen. Das Deutsche Stiftungszentrum bietet umfassende Informationen und Unterstützung zur Gestaltung und Optimierung der Vermögensübertragung an Stiftungen.