Treuhandstiftung

Eine eigene Stiftung gründen – aber unkompliziert und flexibel? Eine Treuhandstiftung ist oft die ideale Lösung. Sie bietet Privatpersonen, Unternehmern und Non-Profit-Organisationen die Möglichkeit, Vermögen gezielt für gemeinnützige oder persönliche Zwecke einzusetzen – ohne den Verwaltungsaufwand einer rechtsfähigen Stiftung. Doch wie funktioniert eine Treuhandstiftung genau? Welche Vorteile bringt sie mit sich, und worauf sollten Stifter besonders achten?

 

Definition: Was ist eine Treuhandstiftung?

Eine Treuhandstiftung entsteht durch einen Vertrag zwischen dem Stifter und einem Treuhänder bzw. Stiftungsträger oder durch eine Verfügung von Todes wegen. Der Stifter überträgt sein Vermögen an den Stiftungsträger, der es getrennt von seinem eigenen Vermögen verwaltet und für den festgelegten Stiftungszweck einsetzt. Da die Treuhandstiftung rechtlich nicht eigenständig ist, handelt der Stiftungsträger in ihrem Namen nach außen.

 

Wie funktioniert eine Treuhandstiftung?

Die Grundlage einer Treuhandstiftung bildet der Treuhand- oder Schenkungsvertrag zwischen dem Stifter und dem Stiftungsträger. In diesem Vertrag werden die Übertragung des Vermögens, die Aufgaben des Stiftungsträgers und die Satzungsbestimmungen festgelegt. Oft wird ein Gremium eingerichtet, das den Stiftungsträger bei wichtigen Entscheidungen berät. Die Stiftung kann entweder ausschließlich aus den Erträgen ihres Vermögens wirken oder zusätzlich Spenden entgegennehmen.

 

Warum eine Treuhandstiftung gründen?

Mit möglichst wenig Aufwand Gutes tun und dabei eine Herzensangelegenheit unterstützen – genau das macht eine Treuhandstiftung möglich. Viele Menschen möchten sich engagieren, doch der Gedanke an komplizierte Gründungsprozesse, hohe Kosten und bürokratische Hürden hält sie davon ab. Eine Treuhandstiftung bietet hier eine unkomplizierte Alternative. Sie kann schnell und ohne behördliche Genehmigung gegründet werden – oft innerhalb weniger Wochen. Zudem bleibt der Stifter flexibel: Änderungen an der Satzung oder sogar eine spätere Auflösung sind wesentlich einfacher als bei einer rechtsfähigen Stiftung. Nicht zuletzt profitieren Stifter von steuerlichen Vorteilen, insbesondere wenn die Stiftung gemeinnützig ist.
 

 

Treuhandstiftung gründen:
Schritt-für-Schritt-Anleitung

Die Gründung einer Treuhandstiftung ist vergleichsweise unkompliziert, erfordert aber einige wesentliche Schritte.

  1. Stiftungszweck festlegen: Der Zweck bestimmt die Ausrichtung der Stiftung und mögliche steuerliche Vorteile.
  2. Treuhänder bzw. Stiftungsträger wählen: Ein erfahrener Stiftungsträger, etwa eine Stiftungsverwaltung oder Organisation wie der Stifterverband mit seinem Deutschen Stiftungszentrum, verwaltet das Vermögen und setzt die Ziele um.
  3. Vertrag erstellen: Der Vertrag regelt Rechte und Pflichten des Stiftungsträgers sowie die Verwendung des Vermögens.
  4. Stiftungskapital übertragen: Das Stiftungsvermögen wird auf das Konto des Stiftungsträgers eingezahlt.
  5. Gemeinnützigkeit prüfen lassen: Für steuerliche Vorteile kann die Treuhandstiftung beim Finanzamt auf Gemeinnützigkeit geprüft werden.
  6. Tätigkeit aufnehmen: Nach Bestätigung kann die Stiftung aktiv werden und Fördermaßnahmen umsetzen.
  7. Verwaltung und Kontrolle: Regelmäßige Kontrolle durch den Stifter oder einen Beirat stellt sicher, dass der Stiftungszweck eingehalten wird.
     

 

Rechtliche Grundlagen und Struktur

Eine Treuhandstiftung beruht auf einem Vertrag zwischen Stifter und Treuhänder bzw. Stiftungsträger und unterliegt dem Zivilrecht.

 

Der Treuhandvertrag als Basis

Die Stiftung entsteht durch einen Vertrag, der Zweck, Verwaltung und Rechte des Stiftungsträgers regelt. Die Stiftungssatzung ist Teil des Vertrags und bestimmt die Mittelverwendung. Wird die Stiftung per Testament errichtet, übernimmt der Stiftungsträger diese Rolle nach dem Willen des Verstorbenen.

 

Aufgaben und Pflichten des Stiftungsträgers

Der Stiftungsträger verwaltet das Vermögen und stellt sicher, dass es gemäß der Satzung eingesetzt wird. Zu seinen Hauptaufgaben gehören:

  • Verwaltung und Anlage des Stiftungsvermögens
  • Sicherstellung der zweckgebundenen Mittelverwendung
  • Rechenschaftslegung gegenüber Finanzbehörden und gegebenenfalls Stiftungsgremien
  • Der Stiftungsträger übernimmt alle administrativen Aufgaben und entlastet damit den Stifter bzw. die Stiftungsgremien.

 

Aufsicht und Kontrolle

Eine behördliche Stiftungsaufsicht besteht nicht, stattdessen prüft das Finanzamt insbesondere bei gemeinnützigen Stiftungen die Einhaltung steuerlicher Vorgaben. Kontrollgremien wie Beiräte oder Kuratorien können zusätzliche Überwachungsfunktionen übernehmen.

 

Flexibilität und Anpassungsfähigkeit

Treuhandstiftungen bieten mehr Gestaltungsspielraum als rechtsfähige Stiftungen. Satzungsänderungen oder eine Auflösung sind einfacher möglich, und eine spätere Umwandlung in eine rechtsfähige Stiftung bleibt offen. Dadurch ist die Treuhandstiftung eine flexible Lösung für Stifter, die ihr Engagement pragmatisch gestalten möchten.
 

 

Treuhandstiftung oder rechtsfähige Stiftung?

Ob eine Treuhandstiftung oder eine rechtsfähige Stiftung die bessere Wahl ist, hängt von individuellen Zielen, dem gewünschten Verwaltungsaufwand und der langfristigen Planung ab. Die folgende Übersicht zeigt die wesentlichen Unterschiede beider Stiftungsformen auf.

Kriterium Treuhandstiftung Rechtsfähige Stiftung
Rechtliche Stellung Keine eigene Rechtspersönlichkeit, Stiftungsträger verwaltet das Vermögen Eigene juristische Person mit eigener Rechtsfähigkeit
Gründung Vertrag zwischen Stifter und Stiftungsträger oder testamentarische Verfügung Stiftungsgeschäft und Anerkennung durch die Stiftungsbehörde erforderlich
Aufsicht Keine Stiftungsaufsicht, Kontrolle durch Finanzamt und ggf. interne Gremien Regelmäßige Kontrolle durch die Stiftungsaufsicht
Verwaltung Stiftungsträger übernimmt Verwaltung, keine eigenen Organe nötig Eigene Gremien (zum Beispiel Stiftungsvorstand, Stiftungsrat) notwendig
Mindestvermögen Keine gesetzliche Vorgabe, Stiftungsgründung oft bereits mit fünfstelligem Betrag möglich In der Regel mindestens 100.000 bis 250.000 Euro erforderlich (abhängig vom Bundesland)
Flexibilität Hohe Anpassungsfähigkeit, Satzungsänderungen und Auflösung relativ einfach Striktere Vorgaben, Änderungen stets nur mit behördlicher Genehmigung
Haftung Stiftungsträger haftet für ordnungsgemäße Verwaltung Organmitglieder der Stiftung haften persönlich
Steuerliche Vorteile Gemeinnützigkeit kann anerkannt werden, steuerliche Privilegien wie bei rechtsfähigen Stiftungen Gemeinnützigkeit und steuerliche Vorteile möglich
Aufwand und Kosten Geringere Gründungskosten, wenig Verwaltungsaufwand Höherer administrativer Aufwand, laufende Kosten durch eigene Organe und Aufsicht
Eignung Für einfachere Vorhaben, flexiblere Gestaltung, schnelle Umsetzung Für komplexere Stiftungskonzepte mit eigenständiger Verwaltung

Treuhandstiftung: Vorteile und Herausforderungen

Die Treuhandstiftung ist eine Stiftungslösung, die besonders durch ihre einfache Handhabung und Flexibilität überzeugt. Doch neben Vorteilen gibt es auch einige Herausforderungen, die bei der Wahl dieser Stiftungsform berücksichtigt werden sollten.

 

Vorteile einer Treuhandstiftung

Treuhandstiftungen bieten zahlreiche Vorteile, insbesondere in Bezug auf die Gründung, Verwaltung und finanzielle Flexibilität.

  • Schnelle Gründung
    Keine behördliche Anerkennung erforderlich – die Errichtung erfolgt innerhalb weniger Wochen durch einen Vertrag zwischen Stifter und Stiftungsträger.
     
  • Flexible Satzung
    Änderungen des Zwecks oder anderer Satzungsregelungen sind unkompliziert möglich, sodass die Stiftung leicht an neue Anforderungen angepasst werden kann.
     
  • Geringer Verwaltungsaufwand und Kosteneffizienz
    Ein professioneller Stiftungsträger übernimmt die Verwaltung, wodurch Bürokratie und laufende Kosten minimiert werden.
     
  • Einfache Umwandlung oder Auflösung
    Bei veränderten Rahmenbedingungen kann die Stiftung unkompliziert aufgelöst oder in eine rechtsfähige Stiftung umgewandelt werden.

 

Herausforderungen einer Treuhandstiftung

Trotz ihrer vielen Vorteile gibt es auch einige Aspekte, die bei der Wahl einer Treuhandstiftung bedacht werden sollten.

  • Abhängigkeit vom Stiftungsträger
    Da die Treuhandstiftung keine eigenständige juristische Person ist, verwaltet der Stiftungsträger das Stiftungsvermögen im eigenen Namen. Dies erfordert Vertrauen in seine Integrität und Kompetenz. 
     
  • Insolvenzrisiko 
    Finanzielle Schwierigkeiten oder eine Insolvenz des Stiftungsträgers könnten sich auf das Stiftungsvermögen auswirken, weshalb die Auswahl eines stabilen Partners essenziell ist.
     
  • Begrenzte Unabhängigkeit 
    Der Stiftungsträger übernimmt die Verwaltung, wodurch der Stifter weniger direkten Einfluss auf operative Entscheidungen hat als bei einer rechtsfähigen Stiftung.
     
  • Steuerliche Aspekte und Fördermöglichkeiten 
    Die steuerliche Behandlung einer Treuhandstiftung hängt maßgeblich davon ab, ob sie als gemeinnützig anerkannt wird.

 

Wann ist eine Treuhandstiftung steuerlich begünstigt?

Damit die Stiftung vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt wird, muss ihr Zweck dem Gemeinwohl dienen – etwa in den Bereichen Bildung, Wissenschaft, Kultur oder Umwelt. Die Gemeinnützigkeit ermöglicht Steuerbefreiungen und Vorteile für Spender.

 

Regelungen zur Erbschafts- und Schenkungssteuer

Vermögensübertragungen auf eine gemeinnützige Treuhandstiftung sind von der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer befreit. Bei nicht gemeinnützigen Treuhandstiftungen gelten hingegen die üblichen steuerlichen Freibeträge und Steuersätze.

 

Spenden, Zustiftungen und steuerliche Vorteile

Spenden an eine gemeinnützige Treuhandstiftung können steuerlich geltend gemacht werden. Privatpersonen können bis zu 20 Prozent ihres Jahreseinkommens als Spende absetzen. Zustiftungen – also Kapitalbeträge, die das Stiftungsvermögen dauerhaft erhöhen – sind steuerlich besonders begünstigt: Hier gilt ein zusätzlicher Sonderabzug von bis zu einer Million Euro, der auf zehn Jahre verteilt werden kann.
 

 

Fazit: Ist die Treuhandstiftung die richtige Wahl?

Die Treuhandstiftung bietet eine flexible und unkomplizierte Möglichkeit, gemeinnützige Zwecke zu fördern oder Vermögen gezielt einzusetzen. Sie eignet sich besonders für Stifter, die schnell und ohne behördlichen Aufwand eine Stiftung gründen möchten. Gleichzeitig erfordert sie Vertrauen in den Stiftungsträger, da sie keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt.

 

Fundierte Beratung durch das DSZ

Wer maximale Kontrolle über die Stiftung wünscht und eine langfristige institutionelle Präsenz anstrebt, sollte die rechtsfähige Stiftung in Betracht ziehen. Die Wahl hängt also von individuellen Zielen, dem gewünschten Verwaltungsaufwand und der langfristigen Strategie ab. Eine fundierte Stiftungsberatung und Stiftungsmanagement durch das Deutsche Stiftungszentrum hilft, die passende Stiftungsformen zu finden.
 

 

FAQ

 

  1. Ist eine Treuhandstiftung gemeinnützig?
    Eine Treuhandstiftung kann gemeinnützig sein, wenn sie einen entsprechend festgelegten Zweck verfolgt und von der Finanzbehörde als gemeinnützig anerkannt wird. In diesem Fall genießt sie steuerliche Vorteile, und Spender können Zuwendungen steuerlich geltend machen.
  2. Wer kann als Treuhänder einer Treuhandstiftung fungieren?
    Treuhänder bzw. Stiftungsträger können natürliche oder juristische Personen sein, darunter gemeinnützige Vereine, rechtsfähige Stiftungen, Banken oder Stiftungsverwaltungen. Wichtig ist, dass der Stiftungsträger das Stiftungsvermögen getrennt von seinem eigenen verwaltet und die Vorgaben der Stiftungssatzung einhält.
  3. Welche Risiken gibt es bei einer Treuhandstiftung?
    Ein wesentliches Risiko ist die Abhängigkeit vom Stiftungsträger, da die Stiftung keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt. Zudem besteht ein Insolvenzrisiko des Stiftungsträgers, weshalb eine sorgfältige Auswahl essenziell ist. Auch die geringere operative Eigenständigkeit im Vergleich zu einer rechtsfähigen Stiftung kann ein Nachteil sein.