Familienstiftung: Generationsübergreifende Sicherheit

Familienstiftungen sichern Ihr Vermögen (Foto: iStock/Suriyawut Suriya)
Familienstiftungen sichern Ihr Vermögen (Foto: iStock/Suriyawut Suriya)

Familienstiftung: Generationsübergreifende Sicherheit

Ein Leben lang haben Sie gearbeitet, investiert und Ihr Vermögen aufgebaut. Irgendwann stellen Sie sich die Fragen, was mit Ihrem Vermögen nach Ihrem Ableben passiert und wie Sie Ihre Familie und die Generationen danach absichern können. Mit einer Familienstiftung sichern Sie das Wohl Ihrer Familie, vermeiden Streitigkeiten um das Erbe und gehen sicher, dass Ihr Vermögen über den Tod hinaus nach Ihren Wünschen investiert wird. Denn die Familienstiftung verwaltet und sichert Ihr Vermögen dauerhaft nach Ihren Vorstellungen.
 

 

Die Familienstiftung übernimmt Ihren Vermögensschutz

Eine Familienstiftung bewahrt Ihr Vermögen über Generationen hinweg. Während die gemeinnützige Stiftung dem Gemeinwohl dient, richten sich die Erträge der Familienstiftung ausschließlich an die Familienmitglieder (Destinatäre) der stiftenden Person. Ihr Wert vergrößert sich nicht durch die Zustiftung wohltätiger Personen, sondern wächst mit dem eigenen Kapital. Es gibt zwei Arten der Familienstiftung:

  • Die private Familienstiftung: Sie verwaltet das Vermögen einer Familie dauerhaft nach den Interessen der Familie.
  • Die unternehmensbezogene Familienstiftung (o.a. Unternehmensstiftung): Sie sichert die Aufrechterhaltung und das Familienvermögen eines Familienunternehmens, indem nicht der Unternehmende und seine Nachfahren selbst Gesellschafter sind, sondern die Stiftung.
     

 

In die Zukunft Ihrer Familienmitglieder investieren

Die Familienstiftung unterstützt die langfristige Vermögenssicherung, da keine einzelne Person das Vermögen verwaltet, sondern eine unabhängige Stiftung. Im Vergleich zu anderen Gesellschaftsformen bietet eine Familienstiftung Steuervorteile und reduziert in bestimmten Fällen die Erbschaftssteuer. Die Familienstiftung ist nicht gemeinnützig, sondern dient der wirtschaftlichen Unterstützung der Familienmitglieder aus ihrem Vermögensertrag.
 

 

Besteuerung und laufende Kosten der Familienstiftung

Die Kontrolle über das eigene Kapital einer anderen Institution zu übergeben, ist mit Unsicherheiten verbunden, wie der Sorge vor unerwarteten Hürden und laufenden Kosten. Um diesen vorzubeugen, hilft die Auseinandersetzung mit den möglichen Herausforderungen in einer Familienstiftung. Eine ausführliche Stiftungsberatung vor der Stiftungsgründung ist unabdingbar. 
Mögliche Herausforderungen und Sorgen von Stiftern: 

  • Erbersatzsteuer: Alle 30 Jahre ist die Zahlung einer Erbsatzsteuer fällig. Das gesamte Vermögen der Stiftung wird wie bei einem Erbgang auf zwei Kinder erneut versteuert.
  • Gründung: Das Stiftungskapital beläuft sich auf in der Regel mindestens sechsstellige Euro-Beträge. Der Zweck der Stiftung muss klar definiert und nachvollziehbar sein. Auch die Familienstiftung ist als rechtsfähige Stiftung grundsätzlich nicht auflösbar.
  • Inflexibilität: Die Satzung einer Familienstiftung lässt sich nicht ohne weiteres ändern.
     
     

Wie garantiert Ihnen die Familienstiftung Vorteile in der Vermögenssicherung?

Die Familienstiftung selbst ist keine eigene Rechtsform. Sie ist eine besondere Ausformung einer rechtsfähigen Stiftung des Privatrechts. Eine Familienstiftung zu gründen, ist ein Prozess, der engen rechtlichen Vorgaben unterliegt:

 

Rechtliche Grundlagen
Der allgemeine Leitsatz bestimmt die Stiftung als eine juristische Person, die den Besitz der Familie zu einem festgelegten Zweck verwaltet. Alle weiteren Richtlinien legt das jeweilige Land der Stiftung fest.

Genehmigungsverfahren
Die Gründung einer Familienstiftung durchläuft Genehmigungsprozesse, in denen geprüft wird, ob die Stiftung die Interessen der Familie vertritt und alle gesetzlichen Reglungen einhält.

Stiftungsaufsicht
Die Familienstiftung wird nach ihrer Gründung regelmäßig überwacht. Dies prüft die festgelegten Regeln und schafft Transparenz über die Aktivitäten der Stiftung.

Rechtliche Compliance
Die Familienstiftung muss rechtliche Verpflichtungen ordnungsgemäß durchführt. Dafür bürgt die Stiftung mit regelmäßiger Buchführung und Berichterstattungen.
 

 

In fünf Schritten zur Stiftungsgründung

Nach einer umfassenden Beratung zu rechtlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen folgen fünf Schritte, die Sie während der Gründung durchlaufen:

  1. Im ersten Schritt definieren Sie den Stiftungszweck, das Vermögen und die Organisation Ihrer Stiftung. Damit entwerfen Sie bereits ein erstes Stiftungskonzept in Form von Grundzügen einer Stiftungssatzung.
  2. Anschließend bestimmen Sie die Personen, die als Stiftungsvorstand die Stiftung führen sollen. Ein Stiftungsrat kann den Vorstand zusätzlich unterstützen.
  3. Im nächsten Schritt konkretisieren Sie Art und Höhe des Stiftungsvermögens. Denkbar sind hier Geldvermögen, Unternehmensanteile, Immobilien oder Wertpapiere.
  4. Den Antrag auf Anerkennung der Stiftung reichen Sie bei der zuständigen Stiftungsbehörde Ihres Bundeslandes ein. Dem Antrag sind das Stiftungsgeschäft und die Stiftungssatzung beizufügen.
  5. Sobald alle Unterlagen geprüft wurden, erfolgt die Anerkennung der Familienstiftung.
     

 

FAQ

 

  1. Wie wird eine Familienstiftung besteuert?
    Die Gründung einer Familienstiftung ist in der Regel Erbschaft- oder Schenkungssteuerpflichtig. Zudem werden die Erträge einer Familienstiftungen mit einer Körperschaftssteuer belastet. Zusätzlich kommt es alle 30 Jahre zu einer Belastung durch die Erbersatzsteuer. Es wird dabei ein Erbfall an zwei Kinder fingiert und das Stiftungsvermögen entsprechend besteuert.
  2. Was ist die Erbersatzsteuer?
    Alle 30 Jahre ist die Zahlung einer Erbsatzsteuer fällig. Das gesamte Vermögen der Stiftung wird wie bei einem Erbgang auf zwei Kinder erneut versteuert.
  3. Wer kann Begünstigter (Destinatär) einer Familienstiftung sein?
    In den meisten Fällen profitieren Ehepartner und die Abkömmlinge des Stifters von den Leistungen einer Familienstiftung. Der Stifter oder die Stifterin kann aber auch andere Personengruppen begünstigen.