Stiftung bürgerlichen Rechts

Eine Stiftung bürgerlichen Rechts ist die klassischste und häufigste Form der Stiftung in Deutschland. (Foto: iStock/cassinga)
Eine Stiftung bürgerlichen Rechts ist die klassischste und häufigste Form der Stiftung in Deutschland. (Foto: iStock/cassinga)

Stiftung bürgerlichen Rechts

Mit einer Stiftung bürgerlichen Rechts setzen Sie ein Zeichen, das über Generationen hinweg wirkt. Sie bestimmen, was mit Ihrem Vermögen geschieht – ob für gemeinnützige Projekte, den Erhalt Ihres Familienunternehmens oder einen Herzenszweck, der Ihnen wichtig ist. Diese Stiftungsform bietet maximale Freiheit und Unabhängigkeit von Erben, Gesellschaftern oder Aktionären. Lassen Sie Ihr Lebenswerk weiterleben und erfahren Sie, warum diese Stiftungsform eine der nachhaltigsten Entscheidungen für Ihr Vermögen ist. Wir begleiten Sie auf Ihrem Weg zur passenden Stiftungslösung.

 

Was ist eine Stiftung bürgerlichen Rechts?

Die Stiftung bürgerlichen Rechts findet sich sowohl als Treuhandstiftung als auch als rechtsfähige Stiftung: Sie ist die klassische und häufigste Form der Stiftung in Deutschland. Als rechtsfähige Stiftung ist sie eine eigenständige juristische Person, die mit einem festgelegten Vermögen ausgestattet wird, um dauerhaft einen bestimmten Zweck zu verfolgen. Der Wille des Stiftenden steht im Mittelpunkt und bleibt unangetastet. Je nach Ausrichtung ist sie gemeinnützig oder privatnützig.

 

Rechtliche Grundlagen und Gründungsvoraussetzungen

Die rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts basiert auf den Vorgaben der §§ 80 ff. BGB und erlangt ihre Rechtsfähigkeit durch die Anerkennung der Stiftungsaufsicht.

 

Gründungsvoraussetzungen

Für die Gründung sind zwei wesentliche Dokumente erforderlich: das Stiftungsgeschäft, in dem der Stifter schriftlich erklärt, eine Stiftung ins Leben zu rufen, und die Stiftungssatzung. Diese legt den Zweck, die Organe sowie die Vermögensverwaltung fest. Ein zentrales Organ ist der Vorstand, der für die Stiftung als Vertretung gegenüber Behörden, Vertragspartnern und anderen Institutionen zuständig ist.

 

Mindestkapital und Kapitalerhalt

Ein festgelegtes Mindestkapital gibt es nicht, doch in der Praxis gilt ein Vermögen von mindestens 100.000 Euro als Voraussetzung für eine nachhaltige Stiftungsarbeit. Das Kapitalerhaltungsgebot stellt sicher, dass das Stiftungsvermögen langfristig erhalten bleibt – nur die Erträge dürfen zur Erfüllung des Stiftungszwecks verwendet werden.

 

Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht

Bevor die Stiftung anerkannt wird, prüft die Stiftungsaufsicht, ob sie wirtschaftlich tragfähig ist, die Satzung allen gesetzlichen Anforderungen entspricht und der festgelegte Zweck realistisch umsetzbar ist. Erst mit der offiziellen Anerkennung und der Ausstellung der Stiftungsurkunde wird die Stiftung als juristische Person selbstständig handlungsfähig.

 

Arten von Stiftungen bürgerlichen Rechts

Die Stiftung bürgerlichen Rechts tritt in verschiedenen Stiftungs- und Rechtsformen auf, die sich hinsichtlich ihrer Rechtsfähigkeit, der Nutzung des Vermögens und des Stiftungszwecks unterscheiden. Die Wahl der passenden Stiftungsart hängt von den Zielen des Stiftenden ab.

 

Rechtsfähige und nicht rechtsfähige Stiftungen

  • Rechtsfähige Stiftung: Eine eigenständige juristische Person, die von der Stiftungsaufsicht anerkannt wird. Das Stiftungsvermögen bleibt dauerhaft erhalten, während die Erträge für den festgelegten Zweck genutzt werden. Eine Ausnahme ist hier die Verbrauchsstiftung.
     
  • Nicht rechtsfähige Stiftung (Treuhandstiftung): Keine eigenständige juristische Person, sondern durch einen Treuhänder verwaltet. Sie ist flexibler in der Gestaltung, aber in ihrer Unabhängigkeit eingeschränkt.

 

Klassische Stiftung und Verbrauchsstiftung

  • Klassische Stiftung: Das Kapital bleibt unangetastet, nur die Erträge werden für den Stiftungszweck verwendet.
     
  • Verbrauchsstiftung: Das Stiftungsvermögen wird innerhalb einer bestimmten Zeit – mindestens zehn Jahre – für den Zweck aufgebraucht.

 

Gemeinnützige und privatnützige Stiftungen

  • Gemeinnützige Stiftung bürgerlichen Rechts: Fördern unter anderem soziale, kulturelle oder wissenschaftliche Zwecke und profitieren von steuerlichen Vorteilen.
     
  • Private Stiftung bürgerlichen Rechts: Dienen der Unterstützung bestimmter Personen (zum Beispiel Familie oder Unternehmensangehörigen), unterliegen aber nicht den Steuerprivilegien einer gemeinnützigen Stiftung.

 

Steuerliche Vorteile und Herausforderungen

Die steuerliche Behandlung einer Stiftung bürgerlichen Rechts hängt von ihrer Ausrichtung ab. Gemeinnützige Stiftungen profitieren von erheblichen Steuererleichterungen, während privatnützige Stiftungen regulär besteuert werden. Gleichzeitig gibt es steuerliche Anforderungen, die insbesondere bei der Gemeinnützigkeit beachtet werden müssen.

 

Steuerliche Vorteile gemeinnütziger Stiftungen

Gemeinnützige Stiftungen sind von der Körperschaftsteuer befreit. Zudem können Spenden und Zustiftungen steuerlich abgesetzt werden. Außerdem sind Erbschaften oder Schenkungen zugunsten einer gemeinnützigen Stiftung von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit.

 

Steuerliche Herausforderungen

Damit eine Stiftung als gemeinnützig anerkannt wird, muss ihre Satzung den gesetzlichen Vorgaben der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO) entsprechen. Die Stiftung muss ihre Mittel zeitnah für den satzungsgemäßen Zweck verwenden und darf keine privaten Interessen verfolgen. Fehler in der Mittelverwendung oder der Satzung können dazu führen, dass die Gemeinnützigkeit aberkannt wird und steuerliche Nachteile entstehen.

 

Besteuerung privatnütziger Stiftungen

Privatnützige Stiftungen wie Familienstiftungen unterliegen der regulären Besteuerung. Sie müssen Körperschaftsteuer zahlen und unterliegen zudem der Erbersatzsteuer, die alle 30 Jahre fällig wird. Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten sollten frühzeitig geprüft werden, um Nachteile zu vermeiden.

 

Stiftung bürgerlichen Rechts gründen

Die Gründung einer Stiftung bürgerlichen Rechts erfordert sorgfältige Planung und die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben. Die wichtigsten Schritte im Überblick:

  1. Stiftungszweck und Satzung festlegen: Der Stiftungszweck bestimmt die Ausrichtung (gemeinnützig oder privatnützig). Die Satzung regelt Vermögen, Organisation und Mittelverwendung.
     
  2. Stiftungsgeschäft aufsetzen: Die formale Erklärung des Stifters legt das Gründungskapital und die Rahmenbedingungen fest.
     
  3. Mindestkapital bereitstellen: Die finanzielle Ausstattung muss langfristig die Erfüllung des Stiftungszwecks sichern.
     
  4. Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht: Die Behörde prüft Satzung und Kapitalausstattung.
     
  5. Steuerbegünstigung beantragen: Gemeinnützige Stiftungen müssen ihre Steuerbegünstigung beim Finanzamt nachweisen.

 

Vor- und Nachteile der Stiftung bürgerlichen Rechts

Die Stiftung bürgerlichen Rechts bietet viele Vorteile, ist jedoch mit bestimmten Herausforderungen verbunden. Während sie langfristigen Vermögenserhalt und Steuervorteile ermöglicht, bringt sie als rechtsfähige Stiftung auch eine gewisse Inflexibilität mit sich.

 

VORTEILE

Ein wesentlicher Vorteil der Stiftung bürgerlichen Rechts ist der langfristige Vermögenserhalt. Das gestiftete Kapital bleibt erhalten, und der Stifter sichert die Umsetzung seiner Vorstellungen über Generationen hinweg. Besonders gemeinnützige Stiftungen profitieren zudem von erheblichen steuerlichen Vergünstigungen, etwa durch Befreiungen von der Körperschaftsteuer sowie durch steuerlich absetzbare Spenden und Zustiftungen. Zudem bietet diese Stiftungsform eine hohe Rechtssicherheit, da sie auf klaren gesetzlichen Grundlagen beruht und von der Stiftungsaufsicht überwacht wird. Dadurch ist ein langfristiger Vermögenserhalt und die Zweckverwirklichung nach den Vorstellungen des Stifters gewährleistet.

 

NACHTEILE

Die größte Herausforderung einer rechtsfähigen Stiftung bürgerlichen Rechts liegt in ihrer starren Struktur. Die Satzung ist nach der Stiftungsgründung nur schwer veränderbar, was langfristig zu Einschränkungen führen kann. Zudem ist ein vergleichsweise hohes Mindestkapital erforderlich, da die Stiftung aus ihren Erträgen dauerhaft wirtschaften muss. Die Verwaltung ist oft aufwendig, insbesondere durch die Pflicht zur jährlichen Berichterstattung und die Kontrolle durch die Stiftungsaufsicht und das Finanzamt. Dies führt zu administrativem Aufwand, der gut geplant und organisiert werden muss.

 

Verlässliche Lösung für nachhaltiges Engagement

Möchten Sie eine Stiftung gründen, bietet die Stiftung bürgerlichen Rechts eine rechtssichere und langfristige Möglichkeit, Vermögen für einen bestimmten Zweck einzusetzen. Sie zeichnet sich durch Beständigkeit, steuerliche Vorteile (bei Gemeinnützigkeit) und eine klare Struktur aus. Allerdings erfordert sie ein solides Stiftungskapital, unterliegt behördlicher Aufsicht und ist in ihrer Satzung wenig flexibel. Wer langfristig wirken und Vermögen nachhaltig einsetzen möchte, findet in dieser Stiftungsform eine verlässliche Lösung – insbesondere mit einer professionellen Begleitung im Stiftungsmanagement. Damit Ihre Stiftung von Anfang an auf einem soliden Fundament steht, bietet die Stiftungsberatung des Deutschen Stiftungszentrums umfassende Unterstützung – von der ersten Idee über die rechtliche und steuerliche Gestaltung bis hin zur langfristigen Verwaltung.

 

FAQ

 

  1. Gibt es ein Mindestkapital für die Gründung einer Stiftung bürgerlichen Rechts?
    Ja, eine Stiftung benötigt ein ausreichendes Vermögen, um ihren Zweck dauerhaft erfüllen zu können. Die konkrete Höhe ist gesetzlich nicht festgelegt, wird aber bei der rechtsfähigen Stiftung von den Stiftungsaufsichtsbehörden geprüft. In der Praxis sollten mindestens 50.000 bis 100.000 Euro eingeplant werden.
  2. Muss eine Stiftung bürgerlichen Rechts staatlich anerkannt werden?
    Ja, die rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts muss von der zuständigen Stiftungsaufsicht anerkannt werden. Erst mit dieser Anerkennung erhält sie ihre Rechtsfähigkeit. Nicht rechtsfähige Stiftungen (Treuhandstiftungen) benötigen hingegen keine behördliche Anerkennung.
  3. Kann eine Stiftung bürgerlichen Rechts aufgelöst werden?
    Grundsätzlich sind Stiftungen auf Dauer angelegt. Eine Auflösung ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich, etwa wenn der Stiftungszweck nicht mehr erfüllt werden kann oder das Stiftungsvermögen nicht ausreicht. In solchen Fällen entscheidet die Stiftungsaufsicht über eine mögliche Auflösung oder Umwandlung in eine Verbrauchsstiftung.