Stiftung Neue Synagoge Berlin - Centrum Judaicum

Die Stiftung Neue Synagoge Berlin - Centrum Judaicum wurde 1988 durch den damaligen Ministerrat der DDR errichtet und durch ァ 3 Abs.1 des Artikels 231 der Anlage 1 zum Einigungsvertrag in ihrem Bestand bestätigt. Gemäß dem Stiftungsgesetz Neue Synagoge Berlin vom 15. Dezember 2007 ist sie eine landesunmittelbare rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts.

Förderschwerpunkte

Die Stiftung dient der Bewahrung und Pflege jüdischer Kultur und Tradition und unterhält hierzu ein Zentrum zur Koordinierung, Erforschung und Publizierung wissenschaftlicher und kultureller Leistungen jüdischer Menschen in Deutschland.

  • Stiftungsvermögen

    8,5 Mio. €

Antragstellung

Die Vergabe der Mittel erfolgt ausschließlich durch die Stiftung Neue Synagoge Berlin - Centrum Judaicum.

Kontakt

Deutsches Stiftungszentrum

Baedekerstraße 1
45128 Essen