DHBW-Stiftung

In Zeiten knapper werdender öffentlicher Haushalte sind Hochschulen dazu angehalten, alternative Finanzierungsquellen zu erschließen. Namhafte Unternehmen und Privatpersonen haben deshalb im Jahr 2013 die DHBW-Stiftung ins Leben gerufen. Die Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) ist die erste und einzige staatliche duale, d.h. praxisintegrierende Hochschule in Deutschland. Mit derzeit rund 34.000 Studierenden an neun Standorten und drei Campus sowie über 141.000 Alumni ist die DHBW die größte Hochschule in Baden-Württemberg.
Mit der DHBW-Stiftung wurde der Grundstein für eine nachhaltige und zielgerichtete Förderung und Entwicklung der Hochschule gelegt. Mit Hilfe der eingeworbenen Gelder sollen Investitionen getätigt werden, die aus dem regulären Haushalt nicht zu leisten sind. Innerhalb ihrer satzungsmäßigen Zwecke kann die DHBW-Stiftung die Mittel flexibel verwenden.

Förderschwerpunkte

Die DHBW-Stiftung widmet sich der Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie der Förderung der Erziehung, Volks-und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe. Ihren Stiftungszweck verwirklicht die Stiftung insbesondere durch die Förderung der DHBW im Allgemeinen und die Unterstützung konkreter, auch standortbezogener Projekte zur Verbesserung der Studien- und Lehrbedingungen. Auch die Unterstützung einzelner Studierender ist vorgesehen.

Darüber hinaus hat sich die DHBW-Stiftung zum Ziel gesetzt, über die Errichtung weiterer Teilstiftungen Initiativen an den acht Standorten zu unterstützen.

  • Stiftungsvermögen

    Das Stiftungsvermögen beläuft sich auf derzeit ca. 600.000 €.

Antragstellung

Antragsberechtigt sind grunsätzlich sowohl DHBW Standorte als auch das DHBW Präsidium. Bitte verwenden Sie für Ihre Projektanträge die im Downloadbereich hinterlegte Vorlage.
Zurzeit werden keine neuen Förderanträge für Förderungen in 2024 entgegengenommen. Voraussichtlich bis November 2024 können Anträge für eine Förderung ab 2025 eingereicht werden.

- DHBW Standorte reichen ihre Projektanträge für eine Förderung ab 2025 bitte bei den jeweiligen lokalen Fördervereinen ein. Anträge für standortübergreifende Projekte bitten wir über einen Förderverein stellvertretend für alle beteiligten Fördervereine einzureichen.
- Referate des Präsidiums reichen ihre Projektanträge für eine Förderung ab 2025 bitte im Präsidialbüro ein.

Bei Fragen zur Antragsstellung wenden Sie sich bitte an Ihren lokalen Förderverein bzw. das Präsidialbüro.

Kontakt

DSZ-Regionalbüro Stuttgart

Königstraße 7
70173 Stuttgart