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Daimler und Benz Stiftung fördert Postdoktoranden und Juniorprofessoren

Daimler und Benz Stiftung fördert Postdoktoranden und Juniorprofessoren

Die Stiftung vergibt jährlich insgesamt zwölf Stipendien für Postdoktoranden in einer Leitungsfunktion bzw. Juniorprofessoren. Die Fördersumme pro Stipendium beträgt für die Dauer von zwei Jahren insgesamt 50.000 Euro und kann beispielsweise für Forschungsreisen, Teilnahme an Tagungen, Organisation eigener Konferenzen, befristete Einbindung wissenschaftlicher Hilfskräfte, Computer, Laborgeräte und Spezialchemikalien flexibel verwendet werden – nicht jedoch für die Deckung der eigenen Lebenshaltungskosten. Bewerbungsschluss ist der 30. September 2026.
 

1. Juni 2026

Ziel der Stiftung ist es, mit diesem Programm die Autonomie der nächsten Wissenschaftlergeneration zu stärken und den akademischen Werdegang junger und engagierter Wissenschaftler nach der Promotion zu unterstützen. So setzt das Programm gezielt an einer Stelle des Karrierewegs an, wo bereits eine erkennbare Forschungsautonomie besteht, Wissenschaftler jedoch noch keine unbefristete Stelle innehaben. Das Förderprogramm steht Bewerbern sämtlicher Disziplinen offen (Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften, Natur-, Struktur- und Ingenieurwissenschaften, Medizin und Lebenswissenschaften) und ist thematisch nicht eingeschränkt.

Das Programm richtet sich an junge Wissenschaftler, die sich bewusst für eine wissenschaftliche Karriere nach der Promotion entschieden haben und diese zielstrebig verfolgen, u. a. durch einen Auslandsaufenthalt. Bewerben können sich Postdoktoranden, die in deutschen Forschungseinrichtungen tätig sind und bereits über eine Unabhängigkeit verfügen – insbesondere Juniorprofessoren oder selbstständige Leiter von Nachwuchsforschungsgruppen. Diese Unabhängigkeit sollte im Antrag in geeigneter Weise dokumentiert werden (zum Beispiel durch die Einwerbung eigener Mittel, selbstständige Publikationstätigkeit, Gruppenleitung etc.). Zugleich muss sich der Antragsteller in der Frühphase seiner wissenschaftlichen Tätigkeit befinden, d.h., die Promotion sollte zum Zeitpunkt der Antragstellung nur wenige Jahre zurückliegen. Die Stiftung orientiert sich diesbezüglich an den Richtlinien der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG).

Voraussetzung für eine Bewerbung ist a) ein eigenes Forschungsprojekt und b) die institutionelle Anbindung an eine wissenschaftliche Einrichtung in Deutschland bzw. deutsche wissenschaftliche Einrichtung im Ausland. Inhaltlich kann es sich um ein neues Forschungsvorhaben oder die Erweiterung eines bereits laufenden Projekts handeln.

Das Stipendium wird für die Dauer von zwei Jahren gewährt; die Fördersumme beträgt insgesamt 50.000 Euro. Dieser Betrag kann im freien Ermessen des Stipendiaten eingesetzt werden – vorzugsweise für folgende Zwecke: Forschungsreisen, Teilnahme an Tagungen, Organisation eigener Konferenzen, befristete Einbindung wissenschaftlicher Hilfskräfte, Computer, Laborgeräte und Spezialchemikalien. Das Stipendium kann hingegen nicht als Ersatz für typische Aufgaben der Forschungseinrichtung verwendet werden (Overheadkosten, Verbrauchsmittel wie Basischemikalien, Büroausstattung etc.). Anderweitige Förderungen des Stipendiaten werden nicht auf das Stipendium angerechnet.

Über Verlauf und Ergebnisse ihrer Forschung müssen die Stipendiaten nach einem Jahr einen Zwischenbericht und nach Ende des Stipendiums einen Abschlussbericht erstellen. Die Auszahlung des Stipendiums erfolgt über die Drittmittelstelle derjenigen Forschungseinrichtung, in der der Stipendiat tätig ist.

Bewerbungen müssen bis zum 30. September 2026 vollständig über das Online-Bewerbungsportal eingegangen sein.