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Wie lässt sich Wissenschaft modern und innovativ vermitteln?

Wie lässt sich Wissenschaft modern und innovativ vermitteln?

Die Daimler und Benz Stiftung fördert die Konzeption und Durchführung einer oder mehrerer innovativer Veranstaltungen zum Thema Wissenschaftskommunikation mit einem Gesamtbetrag in Höhe von bis zu 30.000 Euro. Antragsberechtigt sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in wissenschaftlichen Einrichtungen sowie gemeinnützigen Unternehmen oder Organisationen aus Wissenschaft, Bildung, Kultur und Wirtschaft in Deutschland.
 

6. Februar 2026

Der Dialog zwischen Wissenschaft und Öffentlichkeit gewinnt zunehmend an Bedeutung. Wie jüngste Entwicklungen weltweit zeigen, herrscht oft Unwissenheit hinsichtlich wissenschaftlicher Grundlagen. Teile der Bevölkerung misstrauen wissenschaftlichen Erkenntnissen und lehnen sie mitunter gänzlich ab. Aus Sicht der Daimler und Benz Stiftung kann aber gerade der persönliche Kontakt zwischen Wissenschaftlern und interessierten Laien ein unverzichtbares Element darstellen, um den Diskurs – und dadurch das eigene Wissen – über aktuelle Fragestellungen auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse zu intensivieren. Nur ein vertrauensvoller Dialog zwischen Wissenschaft und Gesellschaft kann einen Beitrag für eine gleichermaßen freie Gesellschaft und lebenswerte Zukunft leisten.

Gefördert werden eine oder mehrere Veranstaltungen, durch die wissenschaftliche Erkenntnisse einer breiten Öffentlichkeit in neuer Form vermittelt werden sollen. Dadurch soll ein grundsätzliches Interesse an Wissenschaft und Forschung geweckt bzw. vermittelt werden. Zu den primären Zielgruppen gehören weder ein fachlich vorgebildetes Publikum noch Schüler. Vielmehr soll sich die Veranstaltung vorrangig an Personen richten, die bislang wissenschaftlichen Erkenntnissen gegenüber kritisch stehen oder nur wenig Kontakt zu diesen hatten. Die Veranstaltung sollte Menschen unterschiedlicher Altersgruppen ansprechen; Ort, Zeit und Dauer können frei gewählt werden.

Featurebild zum Thema Wissenschaftsvermittlung (Foto: Daimler und Benz Stiftung/Sunny Studio)
Foto: Daimler und Benz Stiftung/Sunny Studio

Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller ist hinsichtlich der inhaltlichen und formalen Ausrichtung der Veranstaltung frei, sofern eine von üblichen Formaten abweichende Idee präsentiert wird. Klassische Formate – Vortragsveranstaltungen, Konferenzen, Workshops, Podiumsdiskussionen etc. – werden nicht gefördert. Auch Veranstaltungen, die in ähnlicher Form bereits stattgefunden haben, wiederkehrend stattfinden oder von anderer Seite gefördert werden, sind in dieser Förderlinie nicht förderungswürdig.

Aufgerufen sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in wissenschaftlichen Einrichtungen sowie in Organisationen und Unternehmen aus Bildung, Kultur und Wirtschaft mit kreativen Ideen für ein innovatives Veranstaltungsformat, das den direkten und persönlichen Austausch zwischen Wissenschaftlerinnen, Wissenschaftlern und interessierten Laien berücksichtigt. Allerdings muss der Antragsteller in einer Institution beschäftigt sein, die als steuerbegünstigte Körperschaft anerkannt ist. Mit Ausnahme von Hochschulen und staatlichen Forschungseinrichtungen müssen diese einen Freistellungsbescheid für die Körperschaftssteuer mit dem Hinweis „Förderung von Wissenschaft und Forschung“ vorlegen.

Die Fördersumme von bis zu 30.000 Euro kann je nach Idee, Ausprägung und Gestaltung der Veranstaltung frei für unterschiedliche Zwecke genutzt werden. Beantragt werden können Personal-, Reise- und Sachmittel, zum Beispiel für Raummieten und Catering. Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller kann nicht die Vergütung der eigenen Stelle beantragen. Nicht finanziert werden zudem Overhead-Kosten, Kosten für die Freistellung von der Lehre, Honorare für fest angestellte Wissenschaftler sowie typische Aufgaben der Forschungseinrichtung (Publikationskosten, Bürobedarf etc.). Personalkosten müssen nach den Sätzen der DFG bzw. den Tarifentgelten für den öffentlichen Dienst des Bundes oder der Länder berechnet werden. Vollkostensätze oder Pauschalen werden nicht akzeptiert. Die Mittel müssen innerhalb eines Jahres nach Bewilligung verausgabt werden.