Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller ist hinsichtlich der inhaltlichen und formalen Ausrichtung der Veranstaltung frei, sofern eine von üblichen Formaten abweichende Idee präsentiert wird. Klassische Formate – Vortragsveranstaltungen, Konferenzen, Workshops, Podiumsdiskussionen etc. – werden nicht gefördert. Auch Veranstaltungen, die in ähnlicher Form bereits stattgefunden haben, wiederkehrend stattfinden oder von anderer Seite gefördert werden, sind in dieser Förderlinie nicht förderungswürdig.
Aufgerufen sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in wissenschaftlichen Einrichtungen sowie in Organisationen und Unternehmen aus Bildung, Kultur und Wirtschaft mit kreativen Ideen für ein innovatives Veranstaltungsformat, das den direkten und persönlichen Austausch zwischen Wissenschaftlerinnen, Wissenschaftlern und interessierten Laien berücksichtigt. Allerdings muss der Antragsteller in einer Institution beschäftigt sein, die als steuerbegünstigte Körperschaft anerkannt ist. Mit Ausnahme von Hochschulen und staatlichen Forschungseinrichtungen müssen diese einen Freistellungsbescheid für die Körperschaftssteuer mit dem Hinweis „Förderung von Wissenschaft und Forschung“ vorlegen.
Die Fördersumme von bis zu 30.000 Euro kann je nach Idee, Ausprägung und Gestaltung der Veranstaltung frei für unterschiedliche Zwecke genutzt werden. Beantragt werden können Personal-, Reise- und Sachmittel, zum Beispiel für Raummieten und Catering. Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller kann nicht die Vergütung der eigenen Stelle beantragen. Nicht finanziert werden zudem Overhead-Kosten, Kosten für die Freistellung von der Lehre, Honorare für fest angestellte Wissenschaftler sowie typische Aufgaben der Forschungseinrichtung (Publikationskosten, Bürobedarf etc.). Personalkosten müssen nach den Sätzen der DFG bzw. den Tarifentgelten für den öffentlichen Dienst des Bundes oder der Länder berechnet werden. Vollkostensätze oder Pauschalen werden nicht akzeptiert. Die Mittel müssen innerhalb eines Jahres nach Bewilligung verausgabt werden.