Angesichts der wachsenden wissenschaftlichen und politischen Bedeutung afrikanischer Staaten fördert die Daimler und Benz Stiftung die Kooperation zwischen deutschen und afrikanischen Forschungseinrichtungen. Zur Bewerbung sind Wissenschaftler in deutschen Forschungseinrichtungenaufgerufen, die bereits über Kontakte zu afrikanischen Partnern verfügen oder diese aufbauen möchten.
Für ein gemeinsames Forschungsprojekt können unabhängige Forschungsgruppenleiter, die während der gesamten Laufzeit des Projekts fest oder temporär an Hochschulen bzw. gemeinnützigen außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Deutschland angestellt sind, Mittel in Höhe von bis zu 300.000 Euro und einer Laufzeit von maximal drei Jahren beantragen. Antragsberechtigt sind neben Professoren und Juniorprofessoren auch promovierte unabhängige Forschungsgruppenleiter (zum Beispiel Habilitanden und Postdoktoranden mit einer eigenen Arbeitsgruppe), sofern diese ihre Unabhängigkeit innerhalb ihrer wissenschaftlichen Einrichtung in geeigneter Weise nachweisen können. Pro Antragsteller kann nur ein einziger Antrag eingereicht werden. Möglich ist jedoch, dass Antragsteller in anderen Projekten mitarbeiten. Anträge aus afrikanischen Forschungseinrichtungen sowie deutschen Einrichtungen, die selbst keine Forschung betreiben (zum Beispiel Vereine oder sonstige Zusammenschlüsse), werden nicht berücksichtigt.
Die Mittel müssen überwiegend – mit mindestens 60 Prozent des beantragten Gesamtbudgets – dem afrikanischen Partner zugutekommen. Angesichts der Gemeinnützigkeit der Stiftung kann eine Überweisung und Abrechnung der kompletten Mittel ausschließlich über die Drittmittelstellen deutscher Forschungseinrichtungen erfolgen. Beantragt werden können Personal- und Sachmittel sowie Reisemittel vor Ort; in begrenztem Umfang auch Reisemittel für gegenseitige Besuche bzw. Kurzaufenthalte (weniger als ein Monat) von Wissenschaftlern an den beteiligten Instituten. Sofern im Antrag deutlich wird, dass im Mittelpunkt ein Forschungsprojekt steht, können in geringem Umfang auch Mittel für den Aufbau von Strukturen (zum Beispiel eines Labors) oder die Ausbildung von Wissenschaftlern in der afrikanischen Forschungseinrichtung beantragt werden.
Bewerbungsschluss: 15. Dezember 2025.