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Daimler und Benz Stiftung schreibt Stipendienprogramm aus

Stipendienprogramm (Teaserbild)
Stipendienprogramm (Teaserbild)

Daimler und Benz Stiftung schreibt Stipendienprogramm aus

Ziel der Daimler und Benz Stiftung ist es, mit diesem Programm die Autonomie der nächsten Wissenschaftlergeneration zu stärken. Die Stiftung möchte den akademischen Werdegang junger und engagierter Wissenschaftler nach deren Promotion unterstützen. So setzt das Stipendienprogramm gezielt an der Stelle des Karrierewegs an, wo bereits eine erkennbare Forschungsautonomie besteht, Postdoktoranden meist jedoch noch keine unbefristete Stelle innehaben.

 

Das Förderprogramm steht Bewerberinnen und Bewerbern sämtlicher Disziplinen offen (Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften, Natur- und Ingenieurwissenschaften, Medizin und Lebenswissenschaften) und ist thematisch nicht eingeschränkt.

Das Programm richtet sich an Postdoktorandinnen und Postdoktoranden in deutschen Forschungseinrichtungen – insbesondere Juniorprofessoren oder Wissenschaftler in vergleichbarer Position, die bereits über eine gewisse Unabhängigkeit verfügen (zum Beispiel selbstständige Leiter von Nachwuchsforschungsgruppen). Sie müssen sich in der Frühphase ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit befinden, wobei die Stiftung bewusst auf eine genaue Definition dieses Zeitraums verzichtet; dieser kann abhängig von der wissenschaftlichen Disziplin sehr unterschiedlich bewertet werden. Gleichwohl sollte aus dem Antrag hervorgehen, dass sich die Bewerberin bzw. der Bewerber bewusst für eine wissenschaftliche Karriere entschieden hat und diese zielstrebig verfolgt.

Voraussetzungen für eine Bewerbung sind ein eigenes Forschungsprojekt sowie die institutionelle Anbindung an eine wissenschaftliche Einrichtung in Deutschland bzw. deutsche wissenschaftliche Einrichtung im Ausland. Hierbei kann es sich um die Erweiterung eines bereits laufenden Projekts oder ein neues Forschungsvorhaben handeln.

Die Fördersumme beträgt insgesamt 40.000 Euro. Das Stipendium wird für die Dauer von zwei Jahren gewährt. Der Betrag kann im freien Ermessen des Stipendiaten eingesetzt werden – vorzugsweise für folgende Zwecke: Forschungsreisen, Teilnahme an Tagungen, Organisation eigener Konferenzen, befristete Einbindung wissenschaftlicher Hilfskräfte, Computer, Laborgeräte und Spezialchemikalien. Das Stipendium kann hingegen nicht als Ersatz für typische Aufgaben der Forschungseinrichtung verwendet  werden (Overhead- und Publikationskosten, Verbrauchsmittel wie Basischemikalien, Büroausstattung etc.). Anderweitige Förderungen des Stipendiaten werden nicht auf das Stipendium angerechnet.

Bewerbungsschluss: 1. Oktober 2025. Die Bewerbungen können in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein und müssen vollständig, also inklusive der vertraulichen Empfehlungsschreiben über das Online-Bewerbungsportal eingegangen sein.