Die Aktiv-Wach-Hypnose ist ein Verfahren der Hypnotherapie und hat ihren Ursprung in der Sportmedizin. Im Gegensatz zur klassischen Hypnose erfolgt sie mit offenen Augen und kombiniert die Suggestionen mit einer rhythmischen körperlichen Aktivität, zum Beispiel auf einem Pedaltrainer. Das Bewegungsbedürfnis soll nicht unterdrückt, sondern gerade dazu genutzt werden, eine körperliche und mentale Entspannung zu erreichen. RLS-Patientinnen und Patienten kommt dies entgegen. Außerdem lässt sich durch Aktiv-Wach-Hypnose nachweislich der Cortisolspiegel beeinflussen, der bei RLS-Patientinnen und Patienten in der Nacht häufig ansteigt. Das Verfahren ist also äußert vielversprechend, allein die wissenschaftliche Überprüfung im Kontext von RLS steht noch aus.
Genau hier setzen Dr. Siewert und ihr Team nun an. Insgesamt 84 Patientinnen und Patienten im Alter zwischen 18 und 70 Jahren mit mittelgradiger RLS-Symptomatik (IRLS-Gesamtscore ≥ 20) sollen in die Studie eingeschlossen werden.
Innerhalb von zwölf Wochen erhält eine Gruppe (42 Patientinnen und Patienten) vier individuelle Aktiv-Wach-Hypnose-Sitzungen (je 50 Minuten) bei einem ausgebildeten Hypnotherapeuten oder einer ausgebildeten Hypnotherapeutin. Zusätzlich soll mithilfe von Audiodateien einmal täglich selbst eine Aktiv-Wach-Hypnose auf einem zur Verfügung gestellten Pedaltrainer durchgeführt werden (je 15 Minuten).
Die andere Gruppe erhält innerhalb der zwölf Wochen vier verhaltenstherapeutische Sitzungen (je 50 Minuten) und soll täglich bestimmte Interventionen der kognitiven Verhaltenstherapie selbstständig durchführen (je 15 Minuten). Dazu gehört etwa das Führen eines Emotionstagebuchs, die Bewusstmachung problematischer Gedankenmuster, die Übung konstruktiver Verhaltensweisen und Ähnliches. Das Programm dieser aktiven Kontrollgruppe wurde entwickelt, um personelle Aufmerksamkeit und soziale Interaktion anzubieten, die vergleichbar mit dem Aktiv-Wach-Hypnose-Programm ist. Eine gegebenenfalls bereits bestehende Routineversorgung darf in beiden Gruppen fortgeführt werden, ebenso ist der Einsatz von Bedarfsmedikation erlaubt.