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Erfolg für die Engagierten

03.02.2020

Das Bündnis für Gemeinnützigkeit begrüßt die Änderungen des Bundestages zur Errichtung der Deutschen Stiftung Engagement und Ehrenamt (DSEE). Die Bedenken der Zivilgesellschaft wurden erfreulicherweise ernst genommen.

Eine Engagementstiftung für die Engagierten: Der Bundestag hat am 30. Januar 2020 den Gesetzesentwurf zur Errichtung der Deutschen Stiftung Engagement und Ehrenamt (DSEE) für die Millionen Engagierten verabschiedet. Auf den letzten Metern wurden die Bedenken des Bündnisses für Gemeinnützigkeit sowie weiterer zivilgesellschaftlicher Akteure ernst genommen.

Im Gesetz wurde ausdrücklich verankert, dass Doppelstrukturen vermieden werden sollen. Auch wurde eine zusätzliche Förderung von Engagement- und Ehrenamtsstrukturen vorgesehen sowie eine stärkere Beteiligung zivilgesellschaftlicher Akteure in dem Fachbeirat zugesagt. "Das Bündnis für Gemeinnützigkeit begrüßt das Gesetz zur Errichtung der Engagementstiftung. Der Gesetzgeber hat den berechtigten Sorgen der Engagierten Rechnung getragen. Damit ist es ihm gelungen, den Grundstein für eine Engagementstiftung für und mit den Engagierten zu legen", so Marie-Alix Ebner von Eschenbach, Mitglied des Sprecherrats des Bündnisses für Gemeinnützigkeit.

Das Bündnis für Gemeinnützigkeit ist ein Zusammenschluss von großen Dachverbänden und unabhängigen Organisationen des Dritten Sektors sowie von Experten und Wissenschaftlern. Das Bündnis wird getragen von: Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) e.V., Bundesverband Deutscher Stiftungen e.V., Deutscher Bundesjugendring, Deutscher Kulturrat, Deutscher Naturschutzring, Deutscher Olympischer Sportbund, Deutscher Spendenrat e.V., Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft und VENRO – Verband Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe deutscher Nichtregierungsorganisationen.