Stand: 19. Dezember 2025
Ende 2024 startete die Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.). Die Vergabe an Stiftungen und Vereine, die gesetzlich zum Abführen von Umsatzsteuer verpflichtet, die Kleinunternehmer nach § 19 UStG oder umsatzsteuerlich erfasst sind, wurde durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) begonnen. Es wurden jedoch noch nicht allen vorgenannten Steuerpflichtigen die W-IdNr. zugeteilt.
Anderen gemeinnützigen Organisationen wird eine W-IdNr. automatisch zugeteilt, der Beginn der Vergabe hat sich von Seiten des BZSt jedoch verzögert und beginnt ab dem 4. Quartal 2026. Eine Beschleunigung des Prozesses durch aktive Nachfrage ist nicht möglich.
Nachfolgend blicken wir noch einmal ausführlich zusammenfassend aufs Thema: Warum gibt es die W-IdNr.? Wie wird sie vergeben? Und was haben gemeinnützige Organisationen jetzt zu tun?