Eigentlich sollte mit Jahresbeginn 2026 das seit der Stiftungsrechtsreform im Jahr 2023 erwartete, bundesweit geführte Stiftungsregister kommen. Die Fragen der Stiftungen rund um das "Wie" und "Wo" wurden verstärkt gestellt. Jetzt ist klar: Das Inkrafttreten des Stiftungsregisters soll um zwei Jahre auf 2028 verschoben werden. Ein entsprechender Gesetzesentwurf des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) ist seit dem 3. September 2025 auf der Website des Ministeriums zu finden.
Hintergrund der geplanten Verschiebung sind technische Schwierigkeiten: "Um ein zuverlässiges Bereitstehen der für das Führen des Stiftungsregisters notwendigen Technik zu garantieren, soll das Inkrafttreten des Stiftungsregistergesetzes, das derzeit noch für den 1. Januar 2026 vorgesehen ist, auf den 1. Januar 2028 verschoben werden."