Bündnis für Gemeinnützigkeit macht Modernisierungsvorschläge

Bündnis für Gemeinnützigkeit macht Modernisierungsvorschläge

Das Bündnis für Gemeinnützigkeit hat Vorschläge zur Vereinfachung und Modernisierung im Bereich des Zuwendungs- und Haushaltsrechts des Bundes vorgelegt.

 
 
In seinem aktuellen Papier begrüßt das Bündnis die Ansätze der Bundesregierung beim Bürokratierückbaugesetz, bei der Einbeziehung von Handlungsempfehlungen der Initiative für einen handlungsfähigen Staat sowie bei der Umsetzung des Zukunftspakts Ehrenamt. 

Darüber hinaus plädiert das Bündnis für ein partnerschaftliches Miteinander in der Förderpraxis. Unter dem Motto "Vertrauen statt Misstrauen" sollten Staat, Zivilgesellschaft und andere Fördermittelgebende als Partner zusammenarbeiten, um Engagement zu ermöglichen und zu stärken. Durch eine vertrauensvolle, effiziente und praxisnahe Umsetzung des Zuwendungsrechts sollten Ermessensspielräume zugunsten des jeweiligen Projekterfolgs genutzt, Verwaltungsprozesse vereinfacht, Vorgaben zwischen Behörden abgestimmt, Antrags- und Prüfverfahren beschleunigt sowie digitale und transparente Plattformen eingesetzt werden. Ziel sei es, sowohl Fördermittelgebende als auch -nehmende Planungssicherheit, Effizienz und Motivation zu bieten.

Zudem setzt sich das Bündnis für Flexibilisierungen bei der Förderung ein:

  • Die Festbetragsfinanzierung soll als prioritäre Finanzierungsform etabliert werden, insbesondere bei Projekten bis 300.000 Euro.
  • Projektmittel sollen auch auf das Folgejahr übertragbar werden, sodass der Zeitraum der erbrachten Leistungen im Projekt auch nach Jahresende und ohne zusätzliche Bewilligung liegen kann. Projektlaufzeiten mit einem überjährigen Gesamtfinanzierungsplan sollen für mindestens fünf Jahre ermöglicht werden.
  • Ehrenamtliche Tätigkeit, Drittmittel und Mittel aus anderen Projekten sollen als Eigenmittel anerkannt werden. Spätere Spenden würden danach nicht mehr zu einer Zuwendungskürzung führen.
  • Das Verbot der Rücklagenbildung bei institutioneller Förderung soll aufgehoben und Rückstellungen generell ermöglicht werden. Restmittel aus Projektförderungen könnten demnach auf Folgeprojekte übertragen werden.

Zur Vereinfachung der Verwaltung schlägt das Bündnis folgende Maßnahmen vor:

  • Gemeinkosten (wie bspw. Buchhaltung, Raummiete, Büroausstattung) sollen einheitlich und ohne Einzelnachweise als Pauschale in Höhe von 20 Prozent auf die übrigen Gesamtkosten anerkannt werden. Sachkosten sollen weitmöglichst pauschaliert werden, zum Beispiel geclustert nach Zuwendungszwecken. Hotelkosten sollen an die Marktsituation angepasst werden.
  • Das Besserstellungsverbot soll vereinfacht und vereinheitlicht werden, Ausnahmen sollen bei Personalengpässen oder Auslandseinsätzen erlaubt, Tarifsteigerungen vorab und nachträglich berücksichtigt und bei mehreren Fördergebern der höhere Tarif als Vergleichsmaßstab genutzt werden.
  • Zuwendungsempfangende ohne Status als öffentliche Auftraggebende sollen vom Vergaberecht befreit und stattdessen nur zur Einholung von drei Vergleichsangeboten mit Dokumentation unter Beachtung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit, Wettbewerb, Nichtdiskriminierung und Transparenz verpflichtet werden.
  • Um die Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit des Mitteleinsatzes zu gewährleisten, soll das Verbot des Abschlusses freiwilliger Versicherungen bei institutioneller Förderung aufgehoben und sollen freiwillige Versicherungen bei projektgeförderten Organisationen förderfähig werden.

Um Prozesse zu verbessern, sprechen sich die Organisationen des Bündnisses zudem für weitere Neuregelungen aus:

  • Bei Projektförderungen sollen Maßnahmen bereits ohne zusätzliche Genehmigung mit der Antragsstellung umgesetzt werden können.
  • Die Mittelverwendungsfrist soll auf sechs Monate verlängert und bei einem Fördervolumen von 100.000 Euro soll die Mittelauszahlung ab Beginn des Bewilligungszeitraums gesetzt sein. Beim Mittelabruf soll auf Nachweispflichten verzichtet werden.
  • Einzelansätze sollen ohne zusätzliche Änderungsanträge überschritten werden können, sofern diese innerhalb der Gesamtausgaben bleiben.
  • Letztempfangende sollen die rechtliche Verantwortung für die Mittelverwendung tragen - Zuwendungsempfangende wären dementsprechend von Prüfpflichten befreit.
Bündnis für Gemeinnützigkeit (Logo)

 
 
 
Das Bündnis für Gemeinnützigkeit ist ein Zusammenschluss von großen Spitzen- und Dachverbänden in einem gemeinsamen Trägerkreis. Zusammen mit unabhängigen Organisationen, bundesweiten Netzwerken und ausgewiesenen Expertinnen und Experten repräsentiert das Bündnis die Vielfalt, Bedeutung und Kompetenz des gemeinnützigen Sektors in Deutschland.

Das Bündnis wird getragen von: Bundesverband Deutscher Stiftungen, Deutscher Bundesjugendring, Deutscher Fundraising Verband, Deutscher Kulturrat, Deutscher Naturschutzring, Deutscher Olympischer Sportbund, Deutscher Spendenrat, Stifterverband, VENRO – Verband Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe deutscher Nichtregierungsorganisationen