Stand: 12. Mai 2025
Ende 2024 startete die Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.). Stiftungen und Vereine, die gesetzlich zum Abführen von Umsatzsteuer verpflichtet, die Kleinunternehmer nach § 19 UStG oder umsatzsteuerlich erfasst sind, haben bereits eine W-IdNr. Anderen gemeinnützigen Organisationen wird eine W-IdNr. aktuell automatisch zugeteilt.
Zum Start der flächendeckenden Vergabe blicken wir nachfolgend noch einmal ausführlich aufs Thema: Warum gibt es die W-IdNr.? Wie wird sie vergeben? Und was haben gemeinnützige Organisationen jetzt zu tun?