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Ein Tochterunternehmen des Stifterverbandes

Bündnis für Gemeinnützigkeit fordert Verbesserungen der Rahmenbedingungen bürgerschaftlichen Engagements

Im Rahmen eines regelmäßig aktualisierten Forderungskataloges führen die im Bündnis für Gemeinnützigkeit (BfG) zusammengeschlossenen Dachverbände und unabhängigen Organisationen sowie Expertinnen und Experten sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Dritten Sektors ihre Fachexpertise zu Fragen des Gemeinnützigkeits- und Steuerrechts zusammen, die für den praktischen Alltag des bürgerschaftlichen Engagements und Ehrenamts in Deutschland von erheblicher Bedeutung sind.

Das Bündnis für Gemeinnützigkeit, dessen Trägerkreis auch der Stifterverband mit seinem Deutschen Stiftungszentrum angehört, verbindet damit den Wunsch, dass die von ihm identifizierten Anpassungsbedarfe und Lösungsansätze in die Meinungsbildung der zuständigen Fachressorts der Bundesregierung und Ausschüsse des Deutschen Bundestages einfließen.

In der neuesten rechtspolitischen Forderungsliste sowie im erläuternden Anschreiben identifiziert das Bündnis für Gemeinnützigkeit zahlreiche gesetzliche Stellenschrauben. Mit großem Interesse begleitet das Bündnis daher die in der Koalitionsvereinbarung für die 20. Legislaturperiode definierten politischen Vorhaben, insbesondere

  • die Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts einschließlich der ggf. als erforderlich erachteten Konkretisierung und Ergänzung der einzelnen Gemeinnützigkeitszwecke,
  • die Erarbeitung einer neuen Engagementstrategie des Bundes gemeinsam mit der Zivilgesellschaft,
  • die Entbürokratisierung und Befreiung des Ehrenamts von Haftungsrisiken sowie
  • die Beseitigung steuerrechtlicher Hürden für Sachspenden an gemeinnützige Organisationen.