Die Doppelstiftung ist seit jeher ein bekanntes Gestaltungsinstrument, das unternehmerische Neuausrichtung, philanthropische Aktivität, steuerliche Optimierung und familiären, generationsübergreifenden Vermögenserhalt verbindet. Bei der Doppelstiftung handelt es sich nicht um eine besondere Erscheinungsform der Stiftung, sondern vielmehr um die Verbindung von zwei grundsätzlich eigenständigen Rechtspersönlichkeiten: eine steuerbegünstigte Stiftung und eine Familienstiftung.
Die steuerbegünstigte Stiftung hält in der Regel die Mehrheit der unternehmerischen Anteile und ist nach der Satzung dazu verpflichtet, ihre Erträge grundsätzlich der gemeinnützigen Zweckverwirklichung zuzuführen. Die Familienstiftung besitzt in der Gesellschafterversammlung des gehaltenen Unternehmens ein übergewichtiges Stimmrecht. An beide Stiftungen können Erträge ausgekehrt werden und so sowohl philanthropische Zwecke verwirklicht als auch die Familienmitglieder nachhaltig finanziell versorgt werden. Im Ergebnis wird eine Holdingstruktur geschaffen, in welcher die Anteile des operativen Tochterunternehmens auf zwei Unternehmensträgerstiftungen unter der Trennung von Vermögen und Entscheidungsgewalt aufgeteilt sind.
