Recht und Steuern
Stiftungen unterliegen sowohl den Anforderungen des Stiftungs- als auch des Gemeinnützigkeitsrechts. Der Bereich "Recht und Steuern" kümmert sich um alle anfallenden Rechtsfragen. Er betreut zudem alle steuerlichen Belange des Stifterverbandes – einschließlich der steuerlichen Betreuung des DSZ sowie der verwalteten Stiftungen – und übernimmt außerdem den Kontakt zur Finanzverwaltung.