Gertrud-und-Alexander-Böhlig-Stiftung

1999 testamentarisch von Dr. Gertrud Böhlig errichtet im Gedenken an und in Fortsetzung des Lebenswerkes des Ehepaares Prof. Dr. theol. Dr. phil. Alexander Böhlig (verstorben am 25. Januar 1996) und seiner Ehefrau Dr. Gertrud Böhlig (verstorben am 27. Mai 1999).

Förderung der Sprachen und Kulturen des Christlichen Orients unter besonderer Berücksichtigung von Geistesströmungen der Gnosis und des Manichäismus sowie des Einflusses der griechischen und jüdischen Kultur auf die östliche Hälfte des römischen Reiches und dessen Nachfolgerstaaten.

Förderschwerpunkte

Die Stiftung vergibt Promotions- und Habilitationsstipendien und fördert Vortragsreihen an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen. Ebenso vergibt sie Beihilfen an Institutionen für die Anschaffung von christlich-orientalischer Literatur sowie Druckkostenbeihilfen. Sie vergibt darüber hinaus alle zwei Jahre den Alexander Böhlig-Preis. Die Auszeichnung wird für hervorragende Promotionen und Habilitationen, die nicht älter als zwei Jahre alt sein dürfen, aus dem Fachgebiet des Christlichen Orients und der antiken Christengeschichte der östlichen Reichshälfte verliehen.

  • Stiftungsvermögen

    ca. 1,6 Mio. €

  • Fördervolumen

    ca. 25.000 €

Antragstellung

Alexander-Böhlig-Preis
Der nächste Alexander-Böhlig-Preis wird Ende 2023 in Berlin verliehen.
Die Ausschreibung und Bewerbungsmodalitäten für den Alexander-Böhlig-Preis 2025 finden Sie unten auf dieser Seite, unter "Download".


Stipendien
Stipendien werden nur für eine Laufzeit von 12 Monaten gewährt. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Für die Bewerbung um ein Stipendium müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
Bewerbungsanschreiben mit Angaben über Beginn und Dauer der Förderung sowie eine detaillierte Projektbeschreibung mit Informationen über den Stand der Arbeit (5-8 Seiten). Erforderlich sind ebenfalls ein tabellarischer Lebenslauf und mind. ein Gutachten eines Hochschullehrers sowie Informationen über die Sprachkenntnisse bezogen auf das Promotions-/Habilitationsvorhaben.

Für alle Förderanträge müssen die Unterlagen bis zum 15. Oktober e. J. bei der Stiftung unter der Adresse des Deutschen Stiftungszentrums in Berlin vorliegen.

Kontakt

Peer Fischer

ist Stiftungsmanager und stellvertretender Teamleiter im DSZ-Regionalbüro Berlin.

T 030 322982-344

E-Mail senden

DSZ-Regionalbüro Berlin

Pariser Platz 6
10117 Berlin