Mit Schreiben vom 2. Juli 2026 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) den Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) an verschiedenen Stellen überarbeitet. Der AEAO ist eine Verwaltungsanweisung der Finanzverwaltung und dient der praktischen Auslegung und Umsetzung der Abgabenordnung (AO). Die AO bildet die zentrale gesetzliche Grundlage des Steuerverfahrensrechts. Für gemeinnützige Organisationen sind die aktuellen Änderungen besonders relevant. Die Anpassungen betreffen verschiedene Bereiche des Gemeinnützigkeitsrechts und wirken sich damit auch auf gemeinnützige Stiftungen, Vereine und andere steuerbegünstigte Körperschaften aus. Die Änderungen gelten mit sofortiger Wirkung und sind damit unmittelbar für die Praxis relevant. Das Deutsche Stiftungszentrum hat eine Auswahl der wichtigsten Änderungen zusammengestellt.
9. Juli 2026