Das Programm "KVC Young Clinician Scientists" richtet sich an wissenschaftlich tätige Ärztinnen und Ärzte. Es zielt auf eine planbare und qualitätsgesicherte Verzahnung von ärztlicher Weiterbildung und wissenschaftlicher Tätigkeit in der Naturheilkunde und Komplementärmedizin ab.
Der Förderumfang beträgt insgesamt bis zu 300.000 Euro pro Fellowship über einen Gesamtförderzeitraum von bis zu drei Jahren. Im Rahmen des Budgets können neben den Mitteln für die anteilige Stellenfinanzierung der Carstens-Fellows Mittel für wissenschaftliches Personal, Sach-, Reise- und Publikationskosten beantragt werden, die die Antragstellenden in ihrer wissenschaftlichen Profilierung unterstützen. Das Programm ermöglicht Ärztinnen und Ärzten, während des Förderzeitraums 50 Prozent ihrer Arbeitszeit als geschützte Forschungszeiten einzusetzen. Die Finanzierung der auf die klinische Tätigkeit entfallenden Arbeitszeit, in der Regel ebenfalls 50 Prozent, wird von der Klinik übernommen. Die Freistellung kann flexibel gewählt werden (zum Beispiel kumulierte Freistellung, 100 Prozent, von bis zu einem Jahr, anteilige Freistellung von 25 Prozent pro Jahr in den beiden Folgejahren).
Mit der Antragstellung ist ein individuell zwischen Antragstellenden und aufnehmender Universitätsklinik erarbeitetes Laufbahnkonzept einzureichen, das Meilensteine für die wissenschaftliche Laufbahn sowie die klinische Weiterbildung enthält. Die Leitung der aufnehmenden Einrichtungen sagt verbindlich zu, das individuell vereinbarte Laufbahnkonzept aktiv zu unterstützen und die getroffenen Vereinbarungen einzuhalten. Jede und jeder Geförderte wird durch eine habilitierte Hochschullehrerin bzw. einen habilitierten Hochschullehrer betreut. Die aufnehmende Universitätsklinik muss darlegen, wie die Freiräume für die geplante Forschungsarbeiten der Antragstellenden gesichert und die Freistellung von klinischen Aufgaben gewährleistet ist.
Das Programm richtet sich an promovierte und wissenschaftlich tätige Ärztinnen und Ärzte, vornehmlich in den ersten Weiterbildungsjahren bis maximal drei Jahre nach dem Erwerb des Facharztes, die ein klar erkennbares wissenschaftliches Interesse im Bereich der Naturheilkunde und Komplementärmedizin vorweisen können.
Bewerbungsschluss ist der 18. September 2026.