Gefördert werden zukunftsweisende innovative Vorhaben in der translationalen, kardiovaskulären bzw. neurovaskulären Forschung, insbesondere präklinische oder klinische Studien, inklusive epidemiologischer und genetischer Studien. Die präklinischen Vorhaben sind in enger Kooperation mit Partnern aus der Klinik mit Forschungserfahrung und -verständnis zu konzipieren. Die Mittel sind für die Beschäftigung von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, technisches Personal sowie Sachmittel vorgesehen. Die eigene Stelle kann nicht beantragt werden. Voraussetzung für eine Förderung ist die gesicherte Stellenfinanzierung bis zum Ende des beantragten Förderzeitraums. Overheadkosten werden nicht übernommen. Ein Anliegen der Stifterin war die Förderung von Wissenschaftlerinnen, die hiermit besonders zur Antragstellung eingeladen werden.
Die Corona-Stiftung hat aktuell zwei Programmlinien:
- Programmlinie 1:
Forschungsgruppe Kardiovaskuläre und Neurovaskuläre Erkrankungen
Das Förderprogramm versteht sich als personenbezogene Förderung mit einem struktur- innovativen Ansatz. Antragsberechtigt sind junge Grundlagenwissenschaftler:innen in der Medizin sowie Ärztinnen und Ärzte an medizinischen Fakultäten, die sich durch exzellente wissenschaftliche Leistungen auszeichnen und während des Förderzeitraums von fünf Jahren die Berufbarkeit erlangen wollen. Die bereitgestellten Mittel in Höhe von jeweils bis zu einer Million Euro dienen dem Aufbau einer eigenen Forschungsgruppe. Der Antrag kann innerhalb eines Zeitraums von bis zu acht Jahren nach einem PhD/Dr.rer.nat. bzw. vier bis zehn Jahren nach der Promotion als Dr.med. gestellt werden. Im Rahmen des Programms werden jährlich bis zu zwei Forschungsgruppen gefördert.
- Programmlinie 2:
Young Scientists Grant Kardiovaskuläre und Neurovaskuläre Erkrankungen
Das Programm stellt Fördermittel für junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der Postdoc-Phase für die Durchführung eines einzelnen zeitlich begrenzten innovativen Vorhabens in der translationalen, kardiovaskulären bzw. neurovaskulären Forschung zur Verfügung. Jede bzw. jeder "Young Scientist" wird für einen Zeitraum von drei Jahren mit bis zu 500.000 Euro ausgestattet. Der Antrag kann innerhalb eines Zeitraums von bis zu vier Jahren nach einem PhD/Dr. rer. nat. bzw. zwei bis fünf Jahren nach der Promotion als Dr. med. gestellt werden. Das Projekt muss an einer medizinischen Fakultät durchgeführt werden.