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Vodafone-Stiftung für Forschung schreibt Innovationspreis aus

16.01.2018

Der mit 25.000 Euro dotierte Innovationspreis zeichnet exzellente Wissenschaftler auf dem Gebiet der Kommunikationstechnologie aus. Darüber hinaus werden zwei Förderpreise für Nachwuchswissenschaftler ausgeschrieben. Eine Nominierung ist bis zum 9. April 2018 möglich.

Vodafone-Stiftung für Forschung (Logo)

 
 
Die Vodafone-Stiftung für Forschung fördert seit 1996 Forschungsleistungen und innovative Weiterentwicklungen sowie die Verbesserung des wissenschaftlichen Austausches auf dem Gebiet der Kommunikationstechnologie. Zu diesem Zweck werden jährlich ein Innovationspreis und zwei Förderpreise verliehen.

Der Innovationspreis zeichnet exzellente Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler vorwiegend aus dem deutschen Sprachraum aus. Er ist mit 25.000 Euro dotiert. Bei der Auswahl finden herausragende Arbeiten, die die Entwicklung der Mobil- und Festnetzkommunikation zum Thema haben, eine besondere Beachtung.

Überdurchschnittliche Arbeiten des wissenschaftlichen Nachwuchses (herausragende Abschlussarbeiten oder Dissertationen) werden mit dem Förderpreis Natur- und Ingenieurwissenschaften sowie dem Förderpreis Markt, Kundenorientierung und Anwendungen ausgezeichnet. Für beide Preise ist es relevant, das Potential der Umsetzung hervorzuheben. Die Dotierung beträgt jeweils 5.000 Euro.

Vorschlagsberechtigt sind Vertreter von Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie der Industrie. Eigenbewerbungen werden nicht entgegengenommen. Über die Preisvergabe entscheidet das Kuratorium auf Empfehlung der hochkarätig besetzten Jury der Stiftung. Für das Verfahren der Preisvergaben und Entscheidungen des Kuratoriums ist der Rechtsweg ausgeschlossen. Die vollständigen Vorschlagsunterlagen reichen Sie bitte in dreifacher Ausfertigung (sowie in digitaler Form mit dem Recht der Vervielfältigung) bis zum 9. April 2018 (Datum des Poststempels) ein.

Den Vorschlägen sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • kurze, aussagekräftige Begründung des Vorschlagenden (mit expliziter Benennung der Innovation)
  • zwei wissenschaftliche Gutachten mit detailliertem Hinweis auf theoretische Exzellenz, wissenschaftliche Originalität, Praxisrelevanz und wirtschaftliche Bedeutung der vorgeschlagenen Arbeit. Mindestens ein Gutachten sollte von einer auswärtigen Hochschule, Forschungseinrichtung oder fachnahen Institution sein.
  • Publikationsliste des Vorgeschlagenen (relevante Auswahl beifügen)
  • Lebenslauf des Vorgeschlagenen mit wissenschaftlichem Werdegang und Planungen für die Zukunft
  • Exemplar der Dissertation oder Masterarbeit

 

Pressekontakt

Anke Meis (Foto: Sven Lorenz)

Anke Meis

ist Leiterin des Bereiches "Kommunikation & Marketing" im Deutschen Stiftungszentrum.

T 0201 8401-204

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