Es gibt keine dummen Fragen

Es gibt keine dummen Fragen

Burkhard Wilke, Geschäftsführer und wissenschaftlicher Leiter des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI), erklärt, was gute Governance bei Stiftungen ausmacht, warum Transparenz so wichtig ist und was er sofort umsetzen würde, wenn er einen Reformwunsch frei hätte. Dr. Markus Heuel, Mitglied der Geschäftsleitung des Deutschen Stiftungszentrums und Herausgeber von Stiftung&Sponsoring, hat mit ihm gesprochen.
 

2. Oktober 2026

Lieber Herr Wilke, Sie prüfen seit vielen Jahren Organisationen im Rahmen des DZI Spenden-Siegels. Was zeichnet eine "gute Organisation" bei einer gemeinnützigen Stiftung aus Ihrer Sicht heute aus?

Good Governance, also eine gute Organisationsführung, bedeutet ganz eng gesehen zunächst einmal wirksame, klar voneinander getrennte Leitung und Aufsicht. Im weiteren Sinne geht es darum, dass auch die anderen Merkmale einer gut aufgestellten Organisation erfüllt sind: die wirtschaftliche, wirksame und sparsame Mittelverwendung, die klare, wahrhaftige, sachliche Werbe- und Öffentlichkeitsarbeit, angemessene Vergütungen, ein aussagekräftiger und unabhängig geprüfter Finanzbericht und schließlich natürlich: die Transparenz nach innen und außen.
 

Welche Fehler oder strukturellen Schwachstellen begegnen Ihnen bei der Überprüfung von Organisationen am häufigsten? Gibt es Frühwarnsignale, bei denen Sie sofort ahnen, dass es grundlegende Probleme gibt?

Strukturelle Schwachstellen erleben wir bei unseren Prüfungen häufig etwa in Form von Personenzentrierung oder auch mangelnder fachlicher Vernetzung. Hat in der Organisation der oder die Vorsitzende praktisch allein das Sagen, so nimmt das Risiko zu, dass falsche Entscheidungen nicht erkannt und nicht korrigiert werden. Außerdem entmutigt ein solcher "Alleinherrscher" das Engagement und den Kompetenzaufbau anderer Engagierter und schneidet die Organisation somit von zukunftswichtiger Diversität, Impulsen und Ressourcen ab.

Die mangelnde Bereitschaft zur Vernetzung und fachlichen Kooperation schränkt die Organisation in ganz ähnlicher Weise in ihren Entwicklungsmöglichkeiten ein. Vernetzung bündelt die Kräfte aller Beteiligten und ermöglicht es einer Organisation, den eigenen Entwicklungsstand realistischer einzuschätzen als im Alleingang.

Ein Frühwarnsignal ist nach unserer Erfahrung die Beobachtung, wie transparent eine Organisation in ihrem Jahresbericht und auf der Website berichtet: Werden die Zusammensetzung und die Aufgaben der Organe verständlich offengelegt? Wird auch über Fehlschläge berichtet, zum Beispiel über aufgedeckte Korruptionsfälle, unzureichende Wirkungen einzelner Maßnahmen oder Abfindungszahlungen im Zusammenhang mit der Trennung von leitenden Mitarbeitenden? Wenn ein Jahresbericht allzu "glatt" und belanglos daherkommt, dann ist das für uns ein Zeichen, dass wir besonders intensiv "hinter die Kulisse" schauen müssen.

Ähnliches gilt auch für die Protokolle von Sitzungen des Leitungs- und des Aufsichtsorgans: Auch sie sollten eine ernsthafte Befassung mit den wesentlichen Fragen, mit Stärken und Schwächen erkennen lassen.

Bei Organisationen, die das DZI Spenden-Siegel tragen, gibt es noch ein ganz spezielles Frühwarnsignal: Da der öffentliche Einsatz des Spenden-Siegel-Logos freiwillig ist, signalisiert uns die häufige Verwendung, etwa auf der Website, in Social Media, auf Plakaten oder anderen Werbemedien, dass das Spenden-Siegel und seine Standards weit oben im Bewusstsein der Organisation und ihres Teams stehen. Wird das Siegel-Emblem dagegen kaum eingesetzt, ist das häufig ein Zeichen dafür, dass auch die Inhalte der Spenden-Siegel-Standards bei der Organisation wenig präsent sind und tendenziell eher nachlässig umgesetzt werden.

Burkhard Wilke, Geschäftsführer und wissenschaftlicher Leiter des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (Foto: DZI)
Foto: DZI
Burkhard Wilke, Geschäftsführer und wissenschaftlicher Leiter des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI)

Sie sind auch Lehrbeauftragter für Corporate Governance an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin. Welche Prinzipien guter Governance werden in gemeinnützigen Organisationen am häufigsten unterschätzt?

Ein grundlegendes Prinzip der Good Governance ist, dass ihre einzelnen Prinzipien nicht allein top-down verordnet werden dürfen, sondern durch alle Bereiche der Organisation fortlaufend gelebt und verinnerlicht werden müssen. Das beginnt bei der Leitung, dem Aufsichtsorgan und dem Management, schließt das Team der Haupt- und der Ehrenamtlichen ein und darf auch die "Beneficiaries", also die Begünstigten der satzungsgemäßen Arbeit, nicht ausklammern. Eine solche umfassend gelebte und intrinsisch motivierte Good Governance gelingt leider wesentlich weniger Organisationen, als es im Bereich gemeinnütziger Organisationen zu wünschen wäre. Der gute Wille und das gemeinnützige Anliegen allein garantieren noch keine gut aufgestellte Organisation!
 

Wo erleben Sie in der Praxis die häufigsten Konflikte in der Gremienarbeit? Wie viel Governance-Kompetenz kann man von einem ehrenamtlichen Vorstand erwarten?

In gemeinnützigen Organisationen sind viele Gremienmitglieder und auch die Mitarbeitenden häufig stark ideell motiviert. Das ist eine sehr wichtige, kräftige und auch gesellschaftlich wertvolle Antriebskraft. Zugleich werden unterschiedliche Auffassungen und aufkommende Konflikte in einem solchen Umfeld schneller persönlich genommen, als dies nach unserer Erfahrung in gewinnorientierten Unternehmen der Fall ist. Hinsichtlich der Fähigkeit oder Bereitschaft zur wirksamen Governance beobachten wir keine wesentlichen Unterschiede zwischen ehrenamtlichen und hauptamtlich besetzten Vorständen. Stärken und Schwächen gibt es in beiden Fällen.
 

Viele Stiftungen und Vereine klagen über ausufernde Bürokratie. Wo ist Regulierung unverzichtbar und wo bremst sie zivilgesellschaftliches Engagement aus?

Wirklich lästig und frustrierend ist für viele gemeinnützige Organisationen die übergroße Anzahl von Registern, in denen sie ihre Daten hochladen und pflegen müssen: im Vereins- oder Handelsregister, oft mit Notariatsvorbehalt, in den Lobbyregistern, den Zuwendungsregistern von immer mehr Bundesländern, teils noch gepaart mit einer landeseigenen Transparenzdatenbank, nicht zu verwechseln mit dem bundesweiten, kaum durchschaubaren und nur schwer einsehbaren Transparenzregister der wirtschaftlich Berechtigten. Hier hat der Nationale Normenkontrollrat schon vor etlichen Jahren eine integrierte Registerstrategie von der Exekutive gefordert, bisher ohne erkennbares Ergebnis. Immerhin: Das 2024 beim Bundeszentralamt für Steuern eingeführte Zuwendungsempfängerregister ist nicht nur äußerst informativ und leicht zu handhaben, es bezieht seine Daten auch direkt von den einzelnen Finanzbehörden und somit ohne Zutun der dort eingetragenen, mehr als 500.000 steuerbegünstigten Organisationen.

Ein weiteres Feld, auf dem Hindernisse für wirtschaftliches und wirksames zivilgesellschaftliches Engagement beseitigt werden sollten, ist das öffentliche Zuwendungsrecht. Selbstverständlich haben Exekutive und Legislative und nicht zuletzt alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler einen sehr berechtigten Anspruch darauf, dass öffentlich geförderte Organisationen sauber Rechenschaft über die Verwendung und die Wirkung der Mittel ablegen. Das könnte aber an zahlreichen Stellen einfacher organisiert werden, ohne dabei wesentlichen Erkenntnisverlust in Kauf nehmen zu müssen. Das Bündnis für Gemeinnützigkeit hat diesbezüglich sinnvolle Reformvorschläge vorgelegt.

Neben den berechtigten Klagen über ausufernde Bürokratie beobachten wir aber auch, dass einzelne Organisationen dies als Schutzargument einsetzen, um sich durchaus sinnvollen Erwartungen an ihre Transparenz und Good Governance zu entziehen. Das zeigt sich zum Beispiel daran, dass ein vermeintlich bürokratischer Ablauf von einzelnen Organisationen nicht nur in Bezug auf die Prüfung des DZI Spenden-Siegels moniert wird, sondern ebenso auch bei der ungleich einfacher zu erfüllenden Selbstverpflichtung der Initiative Transparente Zivilgesellschaft.

Die sieben Standards des DZI Spenden-Siegels (Grafik)

 
Das Spenden-Siegel toleriert einen Verwaltungs- und Werbungskostenanteil bis zu 30 Prozent. Ist die Kennziffer wirklich hilfreich?

Der durchschnittliche Werbe- und Verwaltungskostenanteil bei den Organisationen mit DZI Spenden-Siegel liegt gemessen an den Gesamtausgaben bei jährlich rund 12 Prozent. In der Praxis der DZI-Spendenberatung, also auch bei der Zuerkennung des Spenden-Siegels, verwenden wir diese Relation als einen, allerdings nicht den einzigen Anhaltspunkt für die wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung.

Die Kennziffer wird seit Langem von Spenderinnen, Spendern und anderen Stakeholdern als eine von mehreren Indikatoren für die Vertrauenswürdigkeit einer gemeinnützigen Organisation nachgefragt, und dem entspricht das DZI in seiner Prüf- und Auskunftstätigkeit. Zugleich machen wir in unseren Informationsangeboten deutlich, dass Werbe- und Verwaltungsausgaben nicht per se "schlechte Kosten" sind, sondern dass sie in angemessenem Umfang geradezu eine Voraussetzung sind, um einer gemeinnützigen Organisation wirtschaftliche und wirksame Arbeit zu ermöglichen.

Und ganz wichtig: Aufwendungen für die Wirkungsanalyse und das Projektcontrolling ordnet das Werbe- und Verwaltungskostenkonzept des DZI den Programmausgaben zu und nicht den Verwaltungsausgaben.
 

Warum tun sich manche Organisationen nach wie vor schwer damit, ihre Finanzstrukturen offenzulegen?

Es gibt ja insbesondere für Vereine und Stiftungen in Deutschland keine gesetzliche Verpflichtung, ihre Finanzen offenzulegen, im Unterschied etwa zur Handhabung in den USA oder in Großbritannien. An diese Sphäre der Vertraulichkeit der Finanzdaten haben sich die Organisationen im Laufe der Jahrzehnte gewöhnt. Außerdem ist die Devise "Über Geld spricht man nicht" hierzulande im Privaten wie auch in vielen Bereichen der Gesellschaft eine sehr verbreitete Haltung.

Erst langsam beginnt sich bei zivilgesellschaftlichen Organisationen die Überzeugung durchzusetzen, dass die freiwillige Veröffentlichung transparenter Finanzinformationen ein wichtiger und wirksamer Baustein zur Stärkung des Vertrauens in die eigene Organisation ist.

Häufig begegnen wir auch dem Argument, dass etwa die Veröffentlichung der Bilanz die Spendenbereitschaft beeinträchtigen könnte, da die dort ausgewiesenen Rücklagen die Organisation als "wohlhabend" erscheinen lassen könnten. Die vielen Hilfswerke, die inzwischen sehr aussagekräftige Jahres- und Finanzberichte veröffentlichen und deren Spendeneinnahmen trotzdem oder vielleicht auch deshalb weiter sprudeln, zeigen aber, dass diese Sorge unbegründet ist.
 

Was sind in der Praxis die häufigsten Gründe dafür, dass Organisationen das DZI Spenden-Siegel im Erstverfahren nicht erhalten oder einen gestellten Antrag wieder zurückziehen?

Die Gründe spiegeln das ganze Themenspektrum der sieben Spenden-Siegel-Standards wider. Um nur einige Beispiele zu nennen: Immer wieder ist die Einrichtung eines wirkungsvollen Aufsichtsorgans ein Hinderungsgrund. Auch die Voraussetzung ethisch einwandfreier Fundraisingmethoden ist nicht selten eine zu hohe Hürde. Diese Hilfswerke reklamieren mehr "Beinfreiheit", etwa beim Einsatz stark mitleiderregender Fotos oder bei druckvoll geführten Werbegesprächen.

Tatsächlich ist auch die Obergrenze von 30 Prozent bei den Werbe- und Verwaltungsausgaben teils ein Grund, das Siegel nicht oder nicht mehr zu beantragen.
 

Was war, ohne Namen zu nennen, der eindrücklichste oder problematischste Fall von Missmanagement, den Sie erlebt haben? Welche Lehren lassen sich daraus ziehen?

Das sind die zwar wenigen, aber schockierenden Fälle klarer Veruntreuung von Mitteln durch einzelne Leitungsverantwortliche. Was sollten wir alle daraus lernen? Es gibt keine "dummen" Fragen, sei es durch Mitarbeitende oder durch Leitungs- oder Aufsichtsverantwortliche. Keine Person und kein Organ sollten als "unantastbar" angesehen werden. Das Vier-Augen-Prinzip und andere Ecksteine der Compliance sind keine bürokratischen Hindernisse, sondern unverzichtbare Schutzmechanismen für die ganze Organisation und alle Beteiligten.
 

Welche Rolle können Digitalisierung und Künstliche Intelligenz künftig spielen, um die geforderte Transparenz im Dritten Sektor zu erhöhen und gleichzeitig Bürokratie in der Verwaltung abzubauen?

Dass diese beiden disruptiven Entwicklungen eine wichtige Rolle spielen werden, ist nicht zu bezweifeln. Welche das sein wird, das muss jetzt in den zivilgesellschaftlichen Organisationen mit erheblichen Ressourcen und mit möglichst viel Kooperation entwickelt werden. Ein Beispiel: Gerade kleinere Organisationen tun sich noch immer schwer, jährlich einen transparenten Jahresbericht aufzustellen. Hier kann Künstliche Intelligenz schon jetzt einen sehr überzeugenden ersten Entwurf bereitstellen, der dann aber natürlich sorgfältig finalisiert werden muss.
 

Angenommen, Sie könnten eine einzige Reform für den gemeinnützigen Sektor durchsetzen: Welche wäre das und warum?

Das wäre die Einrichtung eines einheitlichen, online frei zugänglichen Vereins- und Stiftungsregisters, in das die staatlichen Registerstellen die ihnen übermittelten Angaben aktuell einpflegen und das die Vereine und Stiftungen ihrerseits mit freiwilligen Angaben ergänzen können, unter anderem durch ihre Tätigkeitsberichte und Jahresabschlüsse. Dieses Online-Angebot, vielleicht nach dem Vorbild des britischen Register of Charities und aufbauend auf dem Zuwendungsempfängerregister, würde die Vereine und Stiftungen aus dem jetzigen Dschungel vieler einzelner Register befreien. Für sie und auch für die allgemeine Öffentlichkeit böte das Register außerdem einen enormen Zuwachs an Transparenz und Sichtbarkeit des unverzichtbar wichtigen Dritten Sektors.
 

Das Interview ist zuerst in Stiftung&Sponsoring Ausgabe 5/2026 erschienen.

 

Zur Person

 
Burkhard Wilke (62) ist Diplom-Volkswirt und ausgebildeter Journalist. Er arbeitet seit 1993 beim Deutschen Zentralinstitut für soziale Fragen, Berlin, seit 2000 als dessen Geschäftsführer und wissenschaftlicher Leiter.
 
Wilke leitet die Redaktionen der vom DZI im Nomos Verlag herausgegebenen Fachzeitschrift Soziale Arbeit und des jährlich aktualisierten DZI Spenden-Almanachs. Er ist als Lehrbeauftragter für Corporate Governance an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin tätig und vertritt das DZI im Dachverband "Charity Monitoring Worldwide" sowie in zahlreichen Gremien, wie dem Trägerkreis der Initiative Transparente Zivilgesellschaft oder dem Beirat der Hamburger Tage für Stiftungs- und Non-Profit-Recht.

Burkhard Wilke, Geschäftsführer und wissenschaftlicher Leiter des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (Foto: DZI)

 

 
Als führende Grantmaking-Zeitschrift im deutschsprachigen Raum widmet sich Stiftung&Sponsoring dem gesellschaftlich wichtigen Feld gemeinnütziger Aktivitäten aus der Sicht der Stifter, Spender und Sponsoren, der Macher und Mitarbeiter: Mit viel Praxisorientierung und hoher fachlicher Kompetenz, national und international. Das Fachmagazin bietet Beiträge zu aktuellen Praxisthemen aus Stiftungsmanagement, Stiftungsrecht und Steuerrecht, Fördertätigkeit und Vermögensverwaltung, Marketing und Kommunikation, außerdem Interviews mit bekannten Persönlichkeiten, Branchennews und Rezensionen. Spezialdossiers zu aktuellen Themen sind in der regelmäßigen Fachbeilage "Rote Seiten" zu finden.

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