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Steuerliche Erleichterung bei Hilfe für Erdbebenopfer

Am 27. Februar 2023 hat das Bundesfinanzministerium der Finanzen (BMF) einen Erlass veröffentlicht, der Verwaltungserleichterungen für die Unterstützung der Opfer des Erdbebens in der Türkei und Syrien bringt. Benjamin Weber und Dr. Anna Kraftsoff von den Deutschen Stiftungsanwälten informieren zum BMF-Schreiben.

Um Betroffene der Erdbebenkatastrophe in der Türkei und in Syrien zu unterstützen, hat das Bundesfinanzministerium im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder in einem Schreiben Verwaltungserleichterungen zusammengefasst, unter anderem für das Sammeln von Spenden und die Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen. Die steuerlichen Erleichterungen gelten für Maßnahmen, die vom 6. Februar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 durchgeführt werden.

Aber Achtung: Stiftungsrechtliche Vorschriften bleiben von der steuerrechtlichen Ausnahmeregelung grundsätzlich unberührt und sind weiterhin zu beachten. Demnach bleibt die Erfüllung der satzungsgemäßen Stiftungszwecke weiterhin eine zentrale Prämisse für die Stiftungsarbeit, und die Förderung der Hilfe für Opfer der Erdbebenkatastrophe ist – auch als Sonderaktion – nur möglich, wenn diese unter die in der Satzung festgelegten Stiftungszwecke subsumiert werden kann. Insoweit sollte vor einer entsprechenden Förderung gegebenenfalls die zuständige Stiftungsbehörde oder ein fachkundiger Berater einbezogen werden.

Benjamin Weber und Anna Kraftsoff, beide Partner bei den Deutschen Stiftungsanwälten, haben in einem Webinar im Rahmen der ESV-Akademie ausführlich zur Zweckerfüllung und institutionellen Förderung im Ausland sowie zum aktuellen BMF-Schreiben informiert.

Videomitschnitt des Webinars "Die Erdbebenkatastrophe – was NGOs und Stiftungen jetzt tun können"

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Webinar "Die Erdbebenkatastrophe – was NGOs und Stiftungen jetzt tun können" (Video)

Das Webinar beschäftigt sich mit diesen Fragen:

  • Welche Grundlagen gelten für deutsche NPOs und Stiftungen für die Förderung im Ausland? (ab 6:50)
  • Welche steuerlichen Erleichterungen bringt das aktuelle BMF-Schreiben für die Arbeit von NPOs und Stiftungen? (ab 31:40)

Der BMF-Erlass geht unter anderem auf die folgenden Inhalte ein:

  • den Nachweis steuerbegünstigter Zuwendungen (Spenden, Spendenbescheinigungen)
  • Maßnahmen von steuerbegünstigten Körperschaften für durch das Erdbeben geschädigte Personen (z.B. Spendenaktionen von Vereinen)
  • die steuerliche Behandlung von Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen
  • die steuerliche Behandlung von Arbeitslohnspenden
  • Umsatzsteuer
  • Schenkungsteuer
Dr. Anna Kraftsoff (Foto: Sven Lorenz)

Dr. Anna Kraftsoff

ist Rechtsanwältin bei den Deutschen Stiftungsanwälten.

T 030 322982-342

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Benjamin Weber (Foto: Sven Lorenz)

Benjamin Weber

ist Rechtsanwalt bei den Deutschen Stiftungsanwälten.

T 0201 8401-120

E-Mail senden

ERDBEBEN IN DER TÜRKEI UND IN SYRIEN: JETZT SPENDEN UND HELFEN

Wie hilft man den Menschen, die durch die Erdbeben im türkisch-syrischen Grenzgebiet alles verloren haben, schnell und effektiv? Diese Frage stellen sich derzeit viele Stiftungen, NPOs, Unternehmen und Privatpersonen. Damit Spenden direkt bei den Opfern der Katastrophe ankommen, hat die gemeinnützige DSZ – International Giving Foundation jetzt den DSZ – Turkey & Syria Earthquake Relief Fund eingerichtet. Dieser unterstützt Hilfsorganisationen, die unmittelbar im Erdbebengebiet im Einsatz sind, dort humanitäre Soforthilfe leisten und am Wiederaufbau mitwirken. Die Spenden wirken also sofort und vor Ort.

Mehr Info zum DSZ – Turkey & Syria Earthquake Relief Fund