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Grundsätze guter Stiftungsverwaltung
Stiftungen wollen häufig keinen umfangreichen eigenen Verwaltungsapparat
aufbauen, sondern sich auf die Fördertätigkeit konzentrieren. Stiftungen suchen
Partner, die über Expertise in individuellen Förderprogrammen und deren
Umsetzung verfügen. Daher geben viele Stiftungen die Verwaltung in treue
Hände. Stiftungsverwalter kümmern sich um das Tagesgeschäft, um die
Vermögensanlage, die Buchhaltung, die steuerliche Abwicklung, den Kontakt
zu relevanten Behörden. Aber sie tragen auch Sorge für die Einhaltung des
Satzungszweckes und damit des Stifterwillens, für den Erhalt der Gemein-
nützigkeit. Sie genießen das Vertrauen der Stifterin oder des Stifters über
deren Lebenszeit hinaus. Um das geschenkte Vertrauen dauerhaft zu be-
wahren, hat sich das DSZ – Deutsche Stiftungszentrum zu Grundsätzen
guter Stiftungsverwaltung verpflichtet. Diese sollen der Maßstab sein,
an dem sich die Qualität der Arbeit messen lässt.
Unsere GrundsätzeDer Stiftungsverwalter hat der Stiftung gegenüber dienende Funktion. Die Unabhängigkeit bleibt erhalten und erlaubt es der Stiftung, den Stifterwillen wirksam umzusetzen und ihr eigenes Profil voll auszubilden. Der Stiftungsverwalter unterstützt sie dabei. Gute Stiftungsverwaltung braucht Kompetenz. Diese gründet auf Erfahrung in der Zweckerfüllung, maßgeschneiderten Förderprogrammen und guten Netzwerken in der Förderlandschaft sowie dem Know-how in effizienter Administration Durch Transparenz und Publizität bringt die Stiftung ihre Verantwortung gegenüber der Gesellschaft zum Ausdruck. Authentische Kommunikation schafft Vertrauen, Stiftungen und Stiftungsverwalter gewinnen an Glaubwürdigkeit und Schlagkraft. Regelmäßige, unabhängige Kontrolle des Stiftungsverwalters durch Dritte ist unerlässlich für effiziente Stiftungsarbeit. Sie sichert dauerhaft die Einhaltung des Stifterwillens. |