Vodafone-Stiftung für Forschung

Stiftung zur Förderung mobiler Nachrichtensysteme

Die im Jahr 1996 als Mannesmann Mobilfunk Stiftung für Forschung durch die Mannesmann Mobilfunk GmbH gegründete und Anfang 2002 im Zuge der Umfirmierung in Vodafone-Stiftung für Forschung umbenannte Stiftung wird im Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft geführt.

Förderschwerpunkte

Die Stiftung nimmt sich der Förderung wissenschaftlicher Leistungen auf dem Gebiet der mobilen Nachrichtensysteme an; sie fördert den wissenschaftlichen Austausch auf diesem Gebiet und will so auch zur Stärkung des Wissenschafts- und Wirtschaftsstandortes Deutschland beitragen.

Die Stiftung vergibt zu diesem Zweck seit dem Jahr 1996 einen mit 25.000 Euro dotierten Innovationspreis, vorwiegend an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus dem deutschen Sprachraum. Überdurchschnittliche Arbeiten des wissenschaftlichen Nachwuchses (herausragende Abschlussarbeiten oder Dissertationen) werden mit dem Förderpreis Natur- und Ingenieurwissenschaften sowie dem Förderpreis für Arbeiten zum Thema Markt, Kundenorientierung und Anwendungen ausgezeichnet. Für beide Preise ist es relevant, das Potential der Umsetzung hervorzuheben. Die Dotierung beträgt jeweils 5.000 Euro.

Mit dem Innovationspreis und den Förderpreisen werden herausragende Forschungsleistungen und wissenschaftliche Weiterentwicklungen auf dem Gebiet der Mobil- und Festnetzkommunikation gewürdigt, die sich durch ihre Praxisrelevanz und die Umsetzbarkeit von Forschungsergebnissen in die Praxis auszeichnen.
Es können Arbeiten aller Fachgebiete ausgezeichnet werden, sofern sie einen klaren Praxisbezug haben; interdisziplinäre Arbeiten sind besonders erwünscht. Der Preis soll den Preisträger bzw. die Preisträger anregen und unterstützen, auf dem Gebiet der Kommunikationstechnologie weiterzuarbeiten.

  • Stiftungsvermögen

    76.000 €

  • Fördervolumen

    35.000 €

Antragstellung

Vorschlagsberechtigt sind Vertreter von Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie der Industrie. Über die Preisvergabe entscheidet das Kuratorium auf Empfehlung der hochkarätig besetzten Jury der Stiftung. Für das Verfahren der Preisvergaben und Entscheidungen des Kuratoriums ist der Rechtsweg ausgeschlossen.

Den Vorschlägen sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • kurze, aussagekräftige Begründung des Vorschlagenden (mit explizitem Verweis auf die Innovation)

  • zwei wissenschaftliche Gutachten, hiervon mindestens eins von einer auswärtigen Hochschule, Forschungseinrichtung oder fachnahen Institution (mit explizitem Verweis auf theoretische Exzellenz, wissenschaftliche Originalität, Praxisrelevanz und wirtschaftliche Bedeutung)

  • Publikationsliste des Vorgeschlagenen (relevante Auswahl beifügen)

  • Lebenslauf des Vorgeschlagenen mit wissenschaftlichem Werdegang und Planungen für die Zukunft

  • Exemplar der Dissertation oder Masterarbeit


  • Die aktuellen Ausschreibungsunterlagen finden Sie demnächst unten im Downloadbereich.

    Kontakt

    Sylvia Schimion

    ist Stiftungssachbearbeiterin im Team "Kultur und Internationales" im Deutschen Stiftungszentrum.

    T 0201 8401-218

    E-Mail senden

    Deutsches Stiftungszentrum

    Baedekerstraße 1
    45128 Essen